Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1961 - 5 StR 184/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,297
BGH, 20.06.1961 - 5 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,297)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1961 - 5 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,297)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1961 - 5 StR 184/61 (https://dejure.org/1961,297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Spätwetten

§ 263 StGB, konkludente Erklärung, Unterlassen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Abgabe einer Erklärung bzgl. des Nichtkennens des Ergebnisses einer Wette im Falle der Abgabe einer auswärtigen Spätwette - Frage einer stillschweigenden Zusicherung der Ungewissheit bzgl. des Gewinnfalls - Verpflichtungen eines Spielers beim Eingehen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; BGB § 763

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 120
  • NJW 1961, 1934
  • MDR 1961, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.12.1928 - III 1006/28

    1. Liegt in der Wette über ein Rennen, von dessen Beendigung und Ausgang der

    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 5 StR 184/61
    Ein Spieler, der in einem Wettbüro eine Wette über ein auswärtiges Rennen eingeht, das schon begonnen hat ("Spätwette"), erklärt damit allein nicht, das Ergebnis dieses Rennens noch nicht zu kennen (entgegen RGSt 62, 415).

    Das Reichsgericht hat allerdings in einem ähnlichen Falle die Verurteilung wegen Betruges mit folgender Begründung gebilligt (RGSt 62, 415).

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Gegen die Auffassung, beim Abschluss einer Sportwette erkläre der Wetter zugleich die Nichtmanipulation des sportlichen Ereignisses, wird - im Anschluss an BGHSt 16, 120 ("Spätwette", m. abl. Anm. Bockelmann NJW 1961, 1934) - geltend gemacht, die Annahme einer solchen Erklärung liefe auf eine "willkürliche Konstruktion" hinaus (vgl. Gauger, Die Dogmatik der konkludenten Täuschung [2001] S. 164 f.; Weber aaO S. 57 f.; Schlösser aaO S. 425 f.; Schild ZfWG 2006, 213, 215 ff.); damit werde zudem in unzulässiger Weise ein lediglich gemäß § 13 StGB strafbares Unterlassen in ein aktives Tun umgedeutet (vgl. Schlösser aaO S. 426; Schild aaO S. 216).

    Dieser Begründung steht die Entscheidung des Senats in BGHSt 16, 120 ("Spätwette") nicht entgegen.

  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13

    Wettbetrug (konkludente Täuschung über die Manipulation der Wette:

    cc) Mangels einer Garantenstellung hat sich der Angeklagte auch nicht wegen versuchten Betrugs durch Unterlassen strafbar gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 5 StR 184/61, BGHSt 16, 120, 122; Schlösser, NStZ 2005, 423, 426 f.).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 313/79

    Verwirklichung des Betrugstatebstandes durch Abschluss eines

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 16, 120, 121) hat aber für den Fall der Spätwette - Abschluß der Rennwette in Kenntnis des Ausganges des Rennens - die Auffassung vertreten, daß die Parteien beim Abschluß einer Rennwette keine Veranlassung hätten, sich die für den Regelfall selbstverständliche Unkenntnis über den Ausgang des Rennens gegenseitig zuzusichern.

    Ob das bloße Ausnutzen einer solchen Veränderung einem Wetter im Hinblick auf die in BGHSt 16, 120 angestellten Erwägungen straflos möglich wäre, mag dahinstehen.

  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

    Den Spieler trifft danach jedenfalls keine Offenbarungspflicht, wenn das von ihm eingesetzte überlegene Wissen aus allgemein zugänglichen Informationsquellen stammt und damit offenkundig ist (BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 5 StR 184/61, BGHSt 16, 120).
  • KG, 08.12.2014 - 161 Ss 216/13

    Computerbetrug bei Ausnutzen eines Programmfehlers eines Geldspielautomaten

    Es besteht grundsätzlich bei überlegenem Wissen oder Fähigkeiten auch keine Offenbarungspflicht des Täters (vgl. BGHSt 16, 120 - kein Rennwettbetrug durch Spätwette).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 106/85

    Kenntnis vom Eingehen eines Risikos bei Akzeptieren einer "Spätwette" -

    Mit dem vom 5. Strafsenat am 20. Juni 1961 (NJW 1961, 1934) entschiedenen Fall läßt der vorliegende sich nicht vergleichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht