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   BGH, 15.05.2013 - 5 StR 189/13   

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BGH, 15.05.2013 - 5 StR 189/13 (https://dejure.org/2013,18757)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - 5 StR 189/13 (https://dejure.org/2013,18757)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 5 StR 189/13 (https://dejure.org/2013,18757)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 145a Satz 1 StGB; § 68b Abs. 1 Nr. 3 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung; Abgrenzung von Kontaktaufnahme- und Verkehrsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 145a StGB
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Verbot der Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen und des Aufsuchens von Orten, an denen Kinder und Jugendliche sich üblicherweise aufzuhalten pflegen

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des in dem Führungsaufsichtsbeschluss erteilten Verbots der Aufnahme des unbeaufsichtigten Kontakts zu Kindern

  • rewis.io

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Verbot der Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen und des Aufsuchens von Orten, an denen Kinder und Jugendliche sich üblicherweise aufzuhalten pflegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung des in dem Führungsaufsichtsbeschluss erteilten Verbots der Aufnahme des unbeaufsichtigten Kontakts zu Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 5 StR 189/13
    Die vorliegende, an die Terminologie des Gesetzestextes angelehnte Weisung ist demnach dahin zu verstehen, dass es dem Verurteilten untersagt ist, aus eigenem Antrieb und aktiv einen unmittelbaren Kontakt zu einem Mitglied der Personengruppe herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12).

    Dieses Verhalten war ihm durch die betreffenden Weisungen jedoch nicht untersagt; die ebenfalls in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB vorgesehene Weisung, mit bestimmten Personen nicht zu verkehren, d. h. mit ihnen in Fortsetzung der Kontaktaufnahme umzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12 mwN), ist in dem Beschluss über die Ausgestaltung der Führungsaufsicht nicht enthalten.

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 5 StR 189/13
    Ein erweiterndes Verständnis dieser Weisung verbietet sich im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11, StV 2012, 481 zu Weisungen nach § 56c StGB; BGH aaO und Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, NJW 2013, 710).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - 5 StR 189/13
    Ein erweiterndes Verständnis dieser Weisung verbietet sich im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11, StV 2012, 481 zu Weisungen nach § 56c StGB; BGH aaO und Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, NJW 2013, 710).
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