Rechtsprechung
BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63; StPO § 349 Abs. 2
Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.2008 - 3 StR 222/08
Schuldunfähigkeit; natürlicher Tatvorsatz
Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14
Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es den natürlichen Tatvorsatz nicht berührt, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08, NStZ-RR 2008, 334;… Schöck in LK, 12. Aufl., § 63 Rn. 43 ff.). - BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52
Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren …
Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14
Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es den natürlichen Tatvorsatz nicht berührt, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08, NStZ-RR 2008, 334;… Schöck in LK, 12. Aufl., § 63 Rn. 43 ff.).
- BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird sich genauer als bisher mit dem natürlichen Vorsatz des Beschuldigten und seiner Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, zu befassen haben (vgl. zum Maßstab BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN).Dabei wird zu beachten sein, dass es der Annahme eines natürlichen Tatvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08).
Vorstellungsausfälle, die auf der psychischen Erkrankung beruhen, beeinträchtigen zwar die Verantwortlichkeit des Täters, führen aber nicht dazu, dass die sonst vorhandenen inneren Tatbestandsmerkmale verneint werden müssten (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3 [krankheitsbedingte Risikoverkennung, wenn bei jedem geistig gesunden Menschen in der Situation des Täters ein Risikobewusstsein vorgelegen hätte]; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f. [zum Täuschungsvorsatz beim Betrug bei krankheitsbedingter Verkennung der Unrichtigkeit gegebener Zusicherungen];… weitere Nachweise bei Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 30 mit Fn. 74).
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15
Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der …
Es berührt den natürlichen Tatvorsatz nicht, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08, NStZ-RR 2008, 334; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14, juris mwN). - BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
Vorsatz (Tötungsvorsatz: Bedeutung der erkannten Eigengefährdung; …
Soweit der Täter aufgrund seines Zustands Umstände verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte, wird die Annahme eines (natürlichen) Vorsatzes mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 63 StGB davon nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN). - BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des …
Soweit die Strafkammer in den Fällen II. 43 (Wurf einer gefüllten Likörflasche auf das Anwesen des Nebenklägers, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe befand) und II. 47 (Wurf eines vollen Glases mit Pesto aus dem Dachflächenfenster auf den menschenleeren Gehweg) einen natürlichen Körperverletzungsvorsatz mit der Begründung verneint hat, dass der Beschuldigten im Moment ihres Handelns aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikoabwägung nicht möglich gewesen sei, begegnet dies zwar mit Rücksicht auf die Rechtsprechung, wonach krankheitsbedingte Vorstellungsausfälle die Annahme eines natürlichen Vorsatzes nicht ausschließen, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f.; st. Rspr.), rechtlichen Bedenken.