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BGH, 03.07.2000 - 5 StR 190/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Revision - Rechtsfolgenausspruch - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einfuhr - Qualifikation - Strafverschärfung - Schuldspruch - Selbstbezichtigung
- Judicialis
BtMG 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen …
Auszug aus BGH, 03.07.2000 - 5 StR 190/00
Der Subsumtion der Bezahlung gelieferten Rauschgifts im ersten Fall unter das weitgefaßte Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 50 m.w.N.), der Annahme einer einheitlichen Tat im ersten Tatkomplex trotz zweier Zahlungsvorgänge wegen möglicher sukzessiver Bezahlung einer Rauschgiftlieferung sowie der Bewertung der Tatbeiträge der Angeklagten als Täterschaft - auch im ersten Tatkomplex, in dem dies eher zweifelhaft erscheint - liegen vertretbare tatrichterliche Wertungen zugrunde, die das Revisionsgericht hinzunehmen hat. - BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall
Auszug aus BGH, 03.07.2000 - 5 StR 190/00
Vor dem Hintergrund sonst rechtsfehlerfreier tatrichterlicher Wertungen schließt der Senat aus, daß allein das Vorliegen der Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG den Tatrichter, der die Höhe der von der Angeklagten überbrachten Gelder berücksichtigt hat, veranlaßt hätte, für die allein durch die Selbstbezichtigung der Angeklagten aufgedeckte beihilfeähnliche Tat bei gleichem Strafrahmen eine höhere Strafe zu verhängen (vgl. ähnlich BGHR BtMG § 30a - Bande 2).