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   BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11   

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https://dejure.org/2011,10693
BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11 (https://dejure.org/2011,10693)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - 5 StR 190/11 (https://dejure.org/2011,10693)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11 (https://dejure.org/2011,10693)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Schiebetermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe; Darlegung); Überzeugungsbildung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 2 StPO, § 229 Abs 4 S 1 StPO, § 256 Abs 1 Nr 5 StPO
    Fristwahrende Unterbrechung der Hauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Durchführung eines "reinen Schiebetermins"

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftigkeit eines potentiellen Opfers einer Sexualstraftat muss in einem Urteil begründet werden; Notwendigkeit der Begründung der Annahme der Glaubhaftigkeit eines potentiellen Opfers einer Sexualstraftat im Urteil

  • rewis.io

    Fristwahrende Unterbrechung der Hauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Durchführung eines "reinen Schiebetermins"

  • ra.de
  • rewis.io

    Fristwahrende Unterbrechung der Hauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Durchführung eines "reinen Schiebetermins"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229 Abs. 1
    Glaubhaftigkeit eines potentiellen Opfers einer Sexualstraftat muss in einem Urteil begründet werden; Notwendigkeit der Begründung der Annahme der Glaubhaftigkeit eines potentiellen Opfers einer Sexualstraftat im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 61/11

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Schiebetermin, Kurztermin; Förderung des

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11
    Eine solche liegt vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08, BGHR StPO Sachverhandlung 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11).

    Diese Bewertung war - weil der Inhalt der Hauptverhandlung vom 1. November 2010 offen geblieben ist - nur vorläufiger Natur und konnte im Blick auf die erfolgte Sachverhandlung keinerlei Bedeutung erlangen (anders der dem Beschluss des 3. Strafsenats vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 zugrunde liegende Sachverhalt).

  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11
    b) Diese Erwägungen vermögen keine richterliche Überzeugung hinsichtlich 17 Jahre zurückliegender sexueller Handlungen des Angeklagten zu begründen, sondern belegen höchstens einen vagen Verdacht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11
    Nachdem der Angeklagte die Ausübung von Geschlechtsverkehr mit dieser Zeugin - ersichtlich nach Vollendung von deren 18. Lebensjahr (UA S. 6) - eingeräumt hat und der Zeitpunkt der auf den Bildern zu erkennenden Handlungen offen geblieben ist, besteht auch im Hinblick auf die Aussage der zur Zeit der Hauptverhandlung 30 Jahre alten Zeugin die Beweissituation "Aussage gegen Aussage" mit den daraus abzuleitenden gesteigerten Darlegungserfordernissen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.), die unerfüllt geblieben sind.
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11
    Das Landgericht hat den Beweisstoff um den für den Rechtsfolgenausspruch relevanten Umstand erweitert, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2006 - 3 StR 199/06, NJW 2006, 3077).
  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11
    Eine solche liegt vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08, BGHR StPO Sachverhandlung 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11).
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11
    Die bisher nur abstrakt dargestellten "Widersprüche oder Ungereimtheiten" werden zu näherer Betrachtung der Entwicklung sämtlicher Aussagen, auch derjenigen im Familienkreis, nötigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 StR 418/10 mwN).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Dies ist stets der Fall, wenn es zu Verfahrensvorgängen kommt, die die zur Urteilsfindung führende Sachverhaltsaufklärung betreffen (BGH, Urteil vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12, NJW 2013, 404; Urteil vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 13; Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11, NStZ 2011, 532; Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08, NStZ 2009, 225 Rn. 5).
  • VerfGH Sachsen, 20.03.2020 - 39-IV-20

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Es waren lediglich Maßstäbe für den äußeren Rahmen der einzelnen Verhandlungstage vorzugeben, wobei die jeweilige inhaltliche Ausgestaltung der Termine vom gesetzlich Zulässigen bestimmt wird (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 - juris Rn. 11; Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11 - juris) und dabei mögliche und gebotene Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten sind.
  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12

    Fristwahrende Sachverhandlung (Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens;

    Eine solche liegt vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 - und Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 9 und 13 mwN).

    Allein die kurze Dauer des Termins am 3. Januar 2012 steht bei dem inhaltlichen Gehalt der Verhandlung der Annahme einer Sachverhandlung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 - und vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 12 und 13).

  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; Ende der

    Gleichermaßen unschädlich ist es, wenn der Termin daneben auch der Einhaltung der Unterbrechungsfrist dient (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11; vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11).
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