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   BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95   

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https://dejure.org/1995,6260
BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95 (https://dejure.org/1995,6260)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 5 StR 190/95 (https://dejure.org/1995,6260)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 (https://dejure.org/1995,6260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlastende Angaben - Beweis der Richtigkeit - Angaben des Angeklagten - Zugrundelegen im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93

    Beweiswürdigung - Urteilsfeststellungen: Verneinung der Verdeckungsabsicht bei

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 - BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94

    Unterlassene Prüfung eines entschuldigenden Notstands trotz offenkundiger

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 - BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 - BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95
    Wie der Senat in seinemUrteil vom 2. Mai 1995 (5 StR 135/95) ausgeführt hat, handelt es sich bei Ansprüchen aus einer Geschäftsverbindung, die kriminellen Zwecken diente, nicht um vom Recht geschützte Ansprüche (§ 134 BGB).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Für die neu zu treffenden Feststellungen weist der Senat darauf hin, daß Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, vom Tatrichter nicht ohne weiteres als unwiderlegt hingenommen werden dürfen; ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH, Urt. vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 - jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von

    Schließlich wird wegen etwa auftretender Probleme zur Bereicherungsabsicht auf die Senatsurteile vom 2. Mai 1995 - 5 StR 135/95 - und vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 - hingewiesen.
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