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   BGH, 25.06.1968 - 5 StR 191/68   

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https://dejure.org/1968,520
BGH, 25.06.1968 - 5 StR 191/68 (https://dejure.org/1968,520)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1968 - 5 StR 191/68 (https://dejure.org/1968,520)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1968 - 5 StR 191/68 (https://dejure.org/1968,520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff "zusammenhängende Strafsachen" - Verbindung eines subjektiven Strafverfahrens und eines objektiven Sicherungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4, § 5, § 429b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 185
  • NJW 1968, 1730
  • MDR 1968, 859
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1957 - 4 StR 449/57
    Auszug aus BGH, 25.06.1968 - 5 StR 191/68
    Die Entscheidung BGH NJW 1958, 31, auf die der Generalbundesanwalt hingewiesen hat, steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00

    Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang

    aa) Das Sicherungsverfahren ist eine Art objektives Verfahren (Gössel aaO Rdn. 4 vor § 413; Fischer aaO Rdn. 3 zu § 413 StPO; BGHSt 22, 185, 186), das dazu dient, die Allgemeinheit vor gefährlichen, aber schuldunfähigen oder verhandlungsunfähigen Straftätern zu schützen (BGHSt 22, 1, 2 ff.).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Dem Strafverfahren beim Landgericht stand somit zunächst das von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit der gleichen Strafsache entgegen (RGSt 52, 259, 262; BGHSt 1, 67, 68; 22, 185, 186; 22, 232, 235 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NJW 1953, 273; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Einleitung Rdn. 145).

    Dabei hat der Bundesgerichtshof - ebenso wie das Reichsgericht - die Zulässigkeit der Verbindung zunächst auf die §§ 2, 3, 4 StPO gestützt, in späteren Entscheidungen dann jedoch - ohne allerdings eine klare systematische und dogmatische Begründung hierfür zu geben - deutlich gemacht, daß es sich bei dieser Verbindung um einen Verfahrensakt eigener Art handele (BGHSt 19, 177; 22, 185; BGH NJW 1958, 31; BGH, Urt. vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59; Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 609/59).

  • BGH, 23.02.2010 - 1 StR 627/09

    Verbindung nach den §§ 4 und 5 StPO

    Nach den §§ 4, 5 StPO können zusammenhängende Strafsachen (§ 2 StPO), von denen die eine im ersten Rechtszug beim Amtsgericht und die andere im ersten Rechtszug beim Landgericht anhängig ist, durch die Strafkammer miteinander verbunden werden (vgl. BGHSt 22, 185, 186; Erb in Löwe/ Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 4 Rdn. 34).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 390/21

    Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten keine Voraussetzung des

    b) An zusätzliche subjektive Voraussetzungen hat der Gesetzgeber das Sicherungsverfahren als eine Art objektives Verfahren (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 348; vom 25. Juni 1968 - 5 StR 191/68, BGHSt 22, 185, 186) nicht geknüpft.
  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

    Die Rechtshängigkeit des - zeitlich gesehen - ersten Verfahrens ist damit Verfahrenshindernis für das zweite Verfahren, das gar nicht eröffnet werden darf und dann, wenn es trotzdem eröffnet worden ist, eingestellt werden muss (BGHSt 22, 185, 186; vgl. auch BGHSt 22, 232, 235).
  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87

    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Durch eine entsprechende Anwendung des § 5 StPO in diesem Fall würde die Angeklagte Großmann hinsichtlich ihrer Revision und der sie betreffenden Revision der Staatsanwaltschaft somit ihrem gesetzlichen Richter entzogen werden (vgl. BGHSt 22, 185, 186).
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