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   BGH, 01.07.2005 - 5 StR 192/05   

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https://dejure.org/2005,12231
BGH, 01.07.2005 - 5 StR 192/05 (https://dejure.org/2005,12231)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2005 - 5 StR 192/05 (https://dejure.org/2005,12231)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 5 StR 192/05 (https://dejure.org/2005,12231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 29a BtMG; § 53 StGB
    Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen beim Handeltreiben in nicht geringer Menge (Wertungsfehler); ungewöhnlich hohe Divergenz zwischen Einsatzstrafe und Gesamtstrafe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1989 - 2 StR 261/89

    Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 5 StR 192/05
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer beachtet hat, daß eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann und daß bereits in der erhöhten Strafdrohung des von der Strafkammer bei nicht gravierender Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge herangezogenen § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG generalpräventive Erwägungen des Gesetzgebers zum Ausdruck gekommen sind, die nicht nochmals zur Strafschärfung herangezogen werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 5).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Hieraus folgt, dass - nicht anders als hinsichtlich einer Strafschärfung aus generalpräventiven Erwägungen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01; Beschlüsse vom 1. Juli 2005 - 5 StR 192/05; vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) - eine Strafmilderung aus individualpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 267; zu § 35 BtMG auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; sowie BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179; Frisch, NStZ 2013, 249, 251 mwN).
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