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   BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91   

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https://dejure.org/1991,8078
BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91 (https://dejure.org/1991,8078)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1991 - 5 StR 192/91 (https://dejure.org/1991,8078)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 5 StR 192/91 (https://dejure.org/1991,8078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründung eines Verfahrenshindernisses bei übermäßiger Verfahrensdauer - Einstellung des Strafverfahrens wegen Verfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1986 - 5 StR 416/86

    Voraussetzung für die Einordnung von vor der Wegnahme verübten Gewalt als Gewalt

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91
    Auch unter diesem Gesichtspunkt scheidet die Annahme eines Raubes aus (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt, fortwirkende 1; BGH NStZ 1982, 300).
  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91
    Die Beschreibung des Tathergangs (UA S. 6), die sich darin erschöpft, daß der Angeklagte dem Zeugen H. die Lederjacke aus der Hand riß, als dieser sie gerade anziehen wollte, läßt nicht erkennen, ob der Angeklagte dabei mit Gewalt einen Widerstand des Zeugen gebrochen hat oder ob er diesem die Lederjacke lediglich überraschend aus der Hand genommen hat, ohne daß der Zeuge sich der Wegnahme durch nachdrückliches Festhalten oder sonstigen Widerstand hat widersetzen können (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91
    Die Beschreibung des Tathergangs (UA S. 6), die sich darin erschöpft, daß der Angeklagte dem Zeugen H. die Lederjacke aus der Hand riß, als dieser sie gerade anziehen wollte, läßt nicht erkennen, ob der Angeklagte dabei mit Gewalt einen Widerstand des Zeugen gebrochen hat oder ob er diesem die Lederjacke lediglich überraschend aus der Hand genommen hat, ohne daß der Zeuge sich der Wegnahme durch nachdrückliches Festhalten oder sonstigen Widerstand hat widersetzen können (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91
    Die Beschreibung des Tathergangs (UA S. 6), die sich darin erschöpft, daß der Angeklagte dem Zeugen H. die Lederjacke aus der Hand riß, als dieser sie gerade anziehen wollte, läßt nicht erkennen, ob der Angeklagte dabei mit Gewalt einen Widerstand des Zeugen gebrochen hat oder ob er diesem die Lederjacke lediglich überraschend aus der Hand genommen hat, ohne daß der Zeuge sich der Wegnahme durch nachdrückliches Festhalten oder sonstigen Widerstand hat widersetzen können (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91
    Gleichwohl führt dieser Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88 - = NStZ 1989, 283 m.w.Nachw.) jedenfalls dann nicht zur Annahme eines Verfahrenshindernisses, wenn die überlange Verfahrensdauer bei den Rechtsfolgen angemessen berücksichtigt wird, wie es das Landgericht hier getan hat.
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auch kann angesichts der - wenngleich ebenfalls inhaltlich nur knapp wiedergegebenen - Geständnisse noch ausgeschlossen werden, dass die Angeklagten im Flur so überraschend schnell und listig zugriffen, dass sie nur dem Tragen der Tabletten dienende Kraft überwinden mussten (dazu BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88, juris Rn. 3 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 192/91, juris Rn. 3; vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85, NStZ 1986, 218).
  • BGH, 11.10.1994 - 5 StR 546/94

    Strafzumessung - Verfahrensverzögerung - Strafmilderungsgrund

    Allerdings muß die von der Justiz vertretene Verfahrensverzögerung von viereinhalb Jahren, die eine schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots bei der Zuleitung der Akten nach § 347 Abs. 2 StPO darstellt, zu einer deutlichen und angemessenen Berücksichtigung bei der Strafzumessung führen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 5).
  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

    Der neue Tatrichter wird indessen die weit zurückliegende Tatzeit ebenso wie die lange Verfahrensdauer bei der erneuten Strafzumessung zu bedenken haben (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5).
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