Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3153
BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04 (https://dejure.org/2004,3153)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 StR 197/04 (https://dejure.org/2004,3153)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 (https://dejure.org/2004,3153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB; § 255 StGB; § 253 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen und zwei Tätern); schwere räuberische Erpressung (unmittelbare Vermögensgefährdung durch das Abpressen einer Geheimnummer im Besitz der EC-Karte bei bevorstehender Nutzung; Schadensvertiefung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubes; Besonderheiten eines Zwei-Personen-Verhältnisses; Gefährdung der Vermögensposition durch Kenntnis der Geheimzahl einer EC-Karte; Gesonderte nachträgliche Gesamtstrafbildung; Verurteilung wegen schweren Raubes in ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 39; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 239a; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 255; ; StGB § 253; ; StGB § 263a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a § 253 § 255
    Erpresserischer Menschenraub im Zweipersonenverhältnis; räuberische Erpressung bei Nötigung zur Herausgabe von CE-Karte und Geheimnummer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erzwungene Preisgabe der Geheimnummer einer EC-Karte

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Der Täter muß beabsichtigen, die durch das Sich-Bemächtigen für das Opfer geschaffene Lage für sein weiteres erpresserisches Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239a Anwendungsbereich 1 m.w.N.).

    In beiden Fällen hätte der Angeklagte aber tatbestandlich auch eine Erpressung beabsichtigt, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Tatbestand der Erpressung den des Raubes mit umfaßt (vgl. BGHSt 14, 386, 390; BGHR StGB § 239a Anwendungsbereich 1).

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    c) Die Ausführungen zur erhaltenen, aber erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei sämtlichen Taten sind ebenso rechtsfehlerfrei wie die Zubilligung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zugunsten des alkoholkranken Angeklagten (vgl. hierzu Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Der Senat schließt aus, daß sich die hier ersichtlich schematisch erfolgte Zubilligung einer Milderung wegen von dem Angeklagten erlittener Untersuchungshaft (vgl. dagegen BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 20) bei der Bemessung der fünf verbleibenden, sonst fehlerfrei zugemessenen Einzelstrafen maßgeblich zu seinem Vorteil ausgewirkt hat.
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Zwar ist den Ausführungen des Landgerichts kein feststehender Sachverhalt zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 8, 12), weil die aus den einzelnen Beweismitteln geschöpften Erkenntnisse und auch Umstände anderer Taten nicht ausdrücklich in eine Gesamtschau einbezogen werden (vgl. BGH wistra 2002, 430, 431 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Für den Fall solcher Gesamtstraffähigkeit - wobei es für den neuen Tatrichter auf den Vollstreckungsstand zur Zeit des ersten, hier angefochtenen Urteils ankommen wird (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und 2) - wären die Strafen für die ersten drei hier abgeurteilten Körperverletzungen gesonderter nachträglicher Gesamtstrafbildung nach § 55 Abs. 1 StGB zuzuführen.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00

    Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
    Freilich hätte S gegen seine Bank ein Anspruch auf Rückbuchung des Auszahlungsbetrages und Wiederherstellung seines Guthabens zugestanden (vgl. BGHZ 145, 337, 339 f.), der aber der Annahme eines Vermögensnachteils im Sinne des § 253 StGB nicht entgegensteht, sondern lediglich einen möglichen Schadensausgleich eröffnet, weil die Verwirklichung des Anspruchs von einer neuen Initiative des zudem darlegungs- und ggf. beweispflichtigen Kontoinhabers S - abhängig war.
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00

    Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit;

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

  • BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74

    Tatbestandsausschließende oder rechtfertigende Wirkung des Einverständnisses

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 17.03.2004 - 5 StR 314/03

    Kognitionspflicht (Tat im prozessualen Sinne); Insolvenzverschleppung

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

  • BGH, 28.04.2004 - 2 StR 95/04

    Bemessung einer Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr

  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03

    Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer;

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

  • BGH, 08.10.1997 - 3 StR 470/97

    Mittäter, die zuvor Gegenstände zur Mißhandlung eingesetzt haben und an der

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und

    b) Ferner werden unter dem Gesichtspunkt natürlicher Handlungseinheit sämtliche zum Nachteil des Nebenklägers verwirklichten Tatbestände auf Grund der ununterbrochen fortdauernden, nötigenden Einwirkung auf diesen vom Ausbremsen seines Fahrzeugs bis zur Flucht zur Tateinheit verbunden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 335).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn der Besitz von Karte und zugehöriger Geheimzahl ermöglicht es dem Täter, jederzeit Abhebungen vorzunehmen, so dass ein Gefährdungsschaden bereits mit der Erlangung von Karte und Geheimzahl eintritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 13; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15, StV 2016, 359 Rn. 12; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12, juris Rn. 2; Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 78, 91, 116, 163a, 173, § 263a Rn. 13).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Mit der eigenständigen Bedeutung der Bemächtigungslage ist - in Abgrenzung insbesondere zu den Raubdelikten - lediglich gemeint, dass über die in jeder mit Gewalt verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Druckwirkung auf das Opfer sich gerade auch aus der stabilisierten Bemächtigungslage ergeben und der Täter beabsichtigen muss, die durch das Sich-Bemächtigen des Opfers geschaffene Lage für sein weiteres erpresserisches Vorgehen auszunutzen (BGH NStZ-RR 2004, 333, 334).

    Da der Tatbestand der Erpressung die Raubhandlung mit umfasst, liegt ein erpresserischer Menschenraub auch dann vor, wenn die Bemächtigungslage für einen Raub im Sinne des § 249 StGB ausgenutzt wird (BGH NStZ 2002, 31, 32; NStZ-RR 2004, 333, 334).

  • BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
    Nach Vollendung der räuberischen Erpressung mit dem Nötigungserfolg dergestalt, dass der Geschädigte infolge der Misshandlungen die Geldkarte aushändigte und die PIN offenbarte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 12), verwendete der Angeklagte zwar ein Klappmesser als Drohmittel und ein Mittäter einen Gürtel als Schlagwerkzeug.
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Zwar kann die Kenntnis von den geheimen Zugangsdaten zu einem Bankkonto jedenfalls dann das Vermögen des Opfers beeinträchtigen, wenn sich der Täter zudem im Besitz der zugehörigen Bankkarte befindet und ihm deshalb die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten gegenüber der die Karte akzeptierenden Bank eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334).
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 85/20

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der

    Durch die Kenntnis der geheimen Zugangsdaten zu einem Bankkonto ist das Vermögen des Opfers grundsätzlich beeinträchtigt, wenn sich der Täter zudem im Besitz der zugehörigen Bankkarte befindet und ihm deshalb die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten gegenüber der die Karte akzeptierenden Bank eröffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 12).

    Voraussetzung für die Zufügung eines Vermögensnachteils ist jedoch, dass durch die zusätzlich erlangte Kenntnis von der Geheimzahl mit wirtschaftlichen Nachteilen für das Vermögen des Genötigten bzw. des betroffenen Bankinstituts ernstlich zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004, aaO; Beschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99, NStZ-RR 2000, 234, 235).

  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434; Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 314/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub

    Dies gilt ebenso, soweit die Herausgabeverlangen hinsichtlich der PIN-Nummern sowie der ec-Karte der Geschädigten W. - was naheliegt - rechtlich als räuberische Erpressungen gemäß § 253, § 255 StGB bewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334 f.).
  • BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14

    Räuberische Erpressung (kein Vermögensnachteil bei Zugriffsmöglichkeit auf

    Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    b) Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen kommt zwar in Betracht, dass sich der Angeklagte B. deswegen des erpresserischen Menschenraubs im Sinne der 2. Alternative des § 239 a Abs. 1 StGB strafbar gemacht hat, weil er zusammen mit L. während der Dauer der Bemächtigung durch die Wegnahme der Sparbücher sowie der weiteren Gegenstände aus dem Haus des Nebenklägers einen besonders schweren Raub gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB beging; denn da der Tatbestand der Erpressung den des Raubes mit umfasst (stdg. Rspr., vgl. BGH NStZ 2002, 31, 32; NStZ-RR 2004, 333, 334; NStZ 2006, 448, 449), vermag dies grundsätzlich die Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes zu begründen.
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23

    Konkurrenzen (besonders schwerer Raub; Freiheitsberaubung; erpresserischer

  • BGH, 27.09.2016 - 5 StR 365/16

    Nichtbeschwerung des Angeklagten durch die gerichtliche Würdigung als

  • BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23

    Verwerfung der Revisionen mit Anm. des Senats zum besonders schweren Raub

  • LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20

    Erpresserischer Menschenraub in einem Drei-Personenverhältnis

  • LG Krefeld, 03.04.2020 - 22 KLs 57/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht