Rechtsprechung
BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 17 JGG; § 21 StGB; § 46 StGB
Totschlag; Jugendstrafe; Erörterungsmangel bezüglich verminderter Steuerungsfähigkeit; Strafzumessung (Wertungsfehler; Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erörterung der Steuerungsfähigkeit eines jugendlichen Angeklagten durch das Gericht; Anstellen von hinreichenden Erwägungen zur Schuldfähigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21; StPO § 244 Abs. 2, Abs. 4
"Pflicht" zur Erholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens bei Tötungsdelikten durch Jugendliche - rechtsportal.de
StGB § 20 § 21 ; StPO § 244 Abs. 2, Abs. 4
"Pflicht" zur Erholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens bei Tötungsdelikten durch Jugendliche - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien
Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07
Der Fall gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass in Kapitalstrafsachen, zumal im Bereich der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht, in der Mehrzahl der Fälle - wenn nicht ein länger geplantes, wenngleich verwerfliches, so doch rational nachvollziehbar motiviertes Verbrechen vorliegt - Anlass besteht, rechtzeitig im Vorfeld der Hauptverhandlung einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit zu betrauen (…vgl. Basdorf/Mosbacher in Lammel u. a. (Hrsg.), Forensische Begutachtung von Persönlichkeitsstörungen 2007, S. 111, 125; Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 193/07; jeweils m.w.N.). - BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07
Die Tatsache, dass Zeugen sein Verhalten in dieser Weise beschrieben haben, genügt jedenfalls nicht, die psychische Befindlichkeit des Beschwerdeführers bei Ausführung der Tat ausreichend zu erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03).
- BGH, 05.03.2008 - 1 StR 648/07
Aufklärungspflicht und Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen in …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Beschlüssen des BGH vom 30. August 2007 (5 StR 193/07, 5 StR 197/07). - BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
Totschlag; regelmäßig bei Tötungsdelikten nahe liegende Hinzuziehung eines …
Daher ist insoweit eine fehlende oder nur knappe, allein auf gerichtliche Sachkunde gestützte Begründung für das Vorliegen uneingeschränkter Schuldfähigkeit schon sachlich-rechtlich nicht unbedenklich (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 197/07). - LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11
Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe
Zur Frage der Schuldfähigkeit hat sich die Kammer aufgrund der konflikthaften Entstehung der Tat - insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung im Sinne des § 20 StGB - sachverständig beraten lassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.08.2007- 5 StR 197/07). - BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08
Bedingter Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch; verminderte …
Unter diesen Voraussetzungen liegt ersichtlich kein Fall vor, in dem sich aus ungewöhnlichen Diskrepanzen zwischen Tatbild und Täterpersönlichkeit schon sachlichrechtlich entgegenstehende Anhaltspunkte ergeben hätten, die dem Schwurgericht eine eigene Beurteilung der Schuldfähigkeit ohne sachverständige Hilfe nicht erlaubt hätten, wie es bei der Fallgestaltung gegeben war, die dem Senatsurteil vom 30. August 2007 - 5 StR 197/07 (BGHR StGB § 21 Sachverständiger 13) zugrunde lag, in dem der Generalbundesanwalt Anlass zu einem Terminsantrag gefunden hat. - BGH, 06.07.2011 - 5 StR 230/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung; eigene Sachkunde des …
a) In Kapitalstrafsachen besteht - wenn nicht ein länger geplantes, rational motiviertes Verbrechen vorliegt - häufig Anlass, einen psychiatrischen Sachverständigen beizuziehen (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 13, - 5 StR 197/07, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 13).