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   BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57   

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https://dejure.org/1957,569
BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57 (https://dejure.org/1957,569)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1957 - 5 StR 199/57 (https://dejure.org/1957,569)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1957 - 5 StR 199/57 (https://dejure.org/1957,569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Köperverletzung durch einen Zurechnungsunfähigen - Tatsächliche Voraussetzungen der Notwehr - Rechtsfolgen eines Erlaubnistatbestandsirrtums - Erlaubnistatbestandsirrtum infolge Zurechnungsunfähigkeit - Schizophren bedingte Zurechnungsunfähigkeit - Unterbringung in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 355
  • NJW 1957, 1484
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.09.1939 - 1 D 711/39

    1. Ein Irrtum, der nur durch den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit verursacht

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57
    Ein Zurechnungsunfähiger, der einen anderen körperlich verletzt, begeht eine "mit Strafe bedrohte Handlung" auch dann, wenn er die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr auf Grund eines Irrtums als gegeben ansieht, der auf derselben geistigen Erkrankung beruht wie seine Zurechnungsunfähigkeit (im Anschluß an RGSt 73, 314).

    Daß ein solcher Irrtum die Anwendung des § 42b StGB nicht ausschließt, hat bereits das Reichsgericht in seinem Urteil RGSt 73, 314[315] entschieden.

    Er bedeutet in § 42b StGB - anders als z.B. in § 330a StGB -, daß die Handlung ein Beweisgrund für das Vorhandensein einer geistigen Erkrankung des Täters sein muß, die ihn gemeingefährlich macht und daher seine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt erfordert (vgl RGSt 73, 314[315]).

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57
    Die Handlung muß Ausfluß einer bestimmten Krankheit sein, die ihrer Art nach die Wahrscheinlichkeit begründet, der Täter werde in Zukunft Taten begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (vgl BGHSt 5, 140[143]).
  • RG, 13.05.1937 - 3 D 309/37

    1. Genügen Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden, auch dann als

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57
    Hierfür bedarf es in aller Regel auch einer Prüfung der inneren Vorstellungen und Regungen des Täters, durch welche die Handlung bestimmt wurde (vgl RG in JW 1935, 53237,236818 und HRR 1937 Nr. 603; RGSt 71, 218[220]).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    bb) Zwar ist das Landgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums einer Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB nicht entgegen steht, wenn der Irrtum Folge des krankhaften, zur Schuldunfähigkeit des Täters führenden Zustands ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 ? 5 StR 199/57, BGHSt 10, 355; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 ? 3 StR 148/91 Rn. 9).
  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (BGH NStZ-RR aaO m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 mit Nachweisen) ist, wenn er nicht als Folge des krankhaften, zur Schuldunfähigkeit führenden Zustandes gewertet werden muß (vgl. BGHSt 10, 355, 357; 3, 287, 289; BGH bei Holtz MDR 1983, 90), im Rahmen der Anwendung des § 63 StGB auch für einen schuldunfähig handelnden Täter beachtlich, weil eine derartige irrige Vorstellung die Feststellung einer krankheitsbedingten Gefährlichkeit - unter dem Gesichtswinkel einer Vorsatztat - nicht zuläßt, wenn anzunehmen ist, daß ein Schuldfähiger in gleicher Lage demselben Irrtum hätte unterliegen können (vgl. BGHSt 10, 355, 357).
  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

    c) Soweit ein Irrtum des Beschuldigten in Betracht kommt, ist dieser nur dann nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, wenn er infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die ein geistig Gesunder richtig erkannt hätte (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 8; BGHSt 10, 355, 357; 3, 287, 289; BGH bei Holtz MDR 1983, 90; Tröndle/Fischer a.a.O.; Stree a.a.O. Rdn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Diese Bewertung eines wahnbedingten Irrtums entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH b. Holtz MDR 1983, 90; BGH NStZ 1991, 528), die in Teilen des Schrifttums Zustimmung gefunden hat (vgl. z.B. Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 23f.; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 63 Rdn. 7; Fischer in KK 4. Aufl. § 413 Rdn. 11).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88

    Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen

    Zu dieser gehören grundsätzlich auch die inneren Merkmale des durch die Tat verwirklichten Straftatbestands (vgl. BGHSt 3, 287, 288 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 510/52]; 10, 355, 357).
  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 399/62

    Rechtsmittel

    Die Tat muß ein Beweisgrund für das Vorhandensein einer geistigen Erkrankung des Täters sein, die ihn gemeingefährlich macht und daher seine Unterbringung in einer Heilanstalt erfordert (BGHSt 10, 355, 357) [BGH 09.07.1957 - 5 StR 199/57].

    Es trifft an sich rechtlich zu, daß in einem solchen Falle die irrtümliche Annahme der Notwehr die Maßregel des § 42 b StGB nicht hindert (BGHSt 10, 355).

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 533/62

    Zechpreller im Vollrausch - § 323a StGB, Anforderungen an die "rechtswidrige

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  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93

    Anforderungen an die Feststellung eines Brandstiftungsvorsatzes - Beachtlichkeit

    Der im Zusammenhang mit der Anwendung des § 63 StGB entwickelte Gesichtspunkt, daß krankheitsbedingte Irrtümer und Willensmängel unter Umständen unbeachtlich sind (BGHSt 3, 287 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 510/52]; 10, 355; BGH bei Holtz 1983, 90), gilt hier jedenfalls deswegen nicht, weil das Landgericht den Angeklagten wegen eines versuchten Verbrechens nach § 306 Nr. 2 StGB bestraft, also nicht allein eine Maßregel angeordnet hat.
  • BGH, 25.08.1982 - 3 StR 247/82

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer paranoiden

    Ein solcher krankheitsbedingter Irrtum ist, wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen hat, im Sicherungsverfahren unerheblich (BGHSt 3, 287, 289 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 510/52]; 10, 355, 357; BGH, Urteil vom 29. Juni 1978 - 4 StR 240/78; Beschluß vom 14. April 1981 - 1 StR 99/81).
  • BGH, 30.04.1963 - 1 StR 78/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1963 - 2 StR 44/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1960 - 5 StR 107/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 240/78

    Schuldunfähigkeit bei geisteskrankheitbedingten Vorstellungsausfällen - Tötung

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 598/57

    Rechtsmittel

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