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   BGH, 19.04.2000 - 5 StR 20/00   

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https://dejure.org/2000,3447
BGH, 19.04.2000 - 5 StR 20/00 (https://dejure.org/2000,3447)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 5 StR 20/00 (https://dejure.org/2000,3447)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 5 StR 20/00 (https://dejure.org/2000,3447)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Mord - Versuch - Freispruch - Revision - Untersuchungshaft - Entschädigung - Geständnis - Widerruf - Kenntnis - Tatplan

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 337 Abs. 1
    Beweiswürdigung nach widerrufendem Geständnis - Überprüfung der Beweiswürdigung in der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 440
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98

    Versuchter Diebstahl; Verabredung zur schweren Brandstiftung; Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 20/00
    Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit - nicht überspannt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 25; BGH StV 1999, 7 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 20/00
    Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit - nicht überspannt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 25; BGH StV 1999, 7 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze;

    b) Die Erwägungen, mit denen das Landgericht den Freispruch begründet, enthalten keinen Rechtsfehler, der den Eingriff des Revisionsgerichts in die tatrichterliche Beweiswürdigung ermöglichen würde (vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 m. w. N.; zuletzt BGH, Urt. vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 72/02

    Zweifelgrundsatz und Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); unzulässige

    Der Zweifelssatz darf schließlich erst nach einer solchen erschöpfenden Würdigung des gesamten Beweisergebnisses zur Anwendung kommen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16; BGH, Urt. vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, jeweils m. w. N.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 25.09.2003 - 1 StR 186/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Gesamtwürdigung; Indizienwürdigung)

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 187/18
    Anders als in der von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.04.2000 - 5 StR 20/00, BeckRS 2000, 4304) handelte es sich bei der Erklärung nicht um spontane Antworten auf richterliche Fragen und Vorhalte.
  • BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Rücknahme eines Geständnisses);

    Das Landgericht hat erkannt, dass ein Geständnis oder eine sonstige Sachdarstellung eines Angeklagten einschließlich etwaiger Belastungen von Mitangeklagten nach der deutschen Strafprozessordnung durch einen Widerruf nicht beseitigt werden, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 23; vgl. auch BGH StV 2001, 440; NStZ 1994, 597; NJW 1967, 2020).
  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    Anders als in der von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.04.2000 - 5 StR 20/00, BeckRS 2000, 4304) handelte es sich bei der Erklärung nicht um spontane Antworten auf richterliche Fragen und Vorhalte.
  • OLG Rostock, 04.03.2005 - 1 Ss 20/05

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder die Anforderungen an eine Verurteilung überspannt worden sind, also die Beweiswürdigung des Tatrichters nicht ausreichend nachvollzogen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2003 - 1 Ss 181/02 I 129/02; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGH StV 2001, 440; BGH wistra 2003, 259).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 72/02
    Der Zweifelssatz darf schließlich erst nach einer solchen erschöpfenden Würdigung des gesamten Beweisergebnisses zur Anwendung kommen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 2001, 440; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; Beweiswürdigung 16; BGH, Urt. vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, jeweils m. w. N.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 26).
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