Rechtsprechung
BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 3 Satz 1 StGB
Ermessensentscheidung bei der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung; unzulässige belastende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch - Kind - Sicherungsverwahrung - Verfahrensbeanstandung - Sachrüge - Maßregelanordnung - Ermessensentscheidung - Tragfähige Begründung - Gesamtwürdigung - Angegriffener Gesundheitszustand - Prognoseentscheidung - Geständigkeit - ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 3
Kriterien für die Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 3 StGB : Verteidigungsverhalten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97
Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02
Dies begründet die Besorgnis, der Tatrichter habe zulässiges Verteidigungsverhalten zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 und BGH, Beschl. vom 21. Februar 1997 - 2 StR 30/97). - BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90
Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02
a) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung geht das Landgericht auf das Alter des am 28. November 1936 geborenen Angeklagten sowie dessen angegriffenen Gesundheitszustand (UA S. 4) nicht ein (vgl. Senat in BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und Beschl. vom 29. November 2001 - 5 StR 507/01). - BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels; …
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02
Die beantragte Teilaufhebung des Urteils läßt den Strafausspruch unberührt (vgl. Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 14/02).". - BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02
Dies begründet die Besorgnis, der Tatrichter habe zulässiges Verteidigungsverhalten zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 und BGH, Beschl. vom 21. Februar 1997 - 2 StR 30/97). - BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände: …
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02
a) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung geht das Landgericht auf das Alter des am 28. November 1936 geborenen Angeklagten sowie dessen angegriffenen Gesundheitszustand (UA S. 4) nicht ein (…vgl. Senat in BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und Beschl. vom 29. November 2001 - 5 StR 507/01).
- BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
(Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von …
Wenn der Angeklagte etwa erst nach umfangreichen Angaben von Belastungszeugen ein Geständnis abgelegt hat, so handelt es sich um ein zulässiges Verteidigungsverhalten, das nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juni 2002 - 5 StR 202/02 - m.w.N.).