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   BGH, 01.10.1957 - 5 StR 203/57   

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https://dejure.org/1957,2177
BGH, 01.10.1957 - 5 StR 203/57 (https://dejure.org/1957,2177)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1957 - 5 StR 203/57 (https://dejure.org/1957,2177)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 (https://dejure.org/1957,2177)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Der Bundesgerichtshof hat die Hirnkammerluftfüllung für eine nicht ungefährliche Untersuchung erklärt, die für den Betroffenen unangenehm und beschwerlich sei und daher nur in Ausnahmefällen und selbst dann nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Patienten vorgenommen werden sollte (BGH 5 StR 203/57 vom 1. Oktober 1957 (S. 6)).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Der Bundesgerichtshof hat die Pneumoenzephalographie für eine nicht ungefährliche Untersuchung erklärt, die für den Betroffenen unangenehm und beschwerlich sei und daher grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und auch dann nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit dem Patienten vorgenommen werden sollte (Urteil vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 -, anscheinend nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90

    Kompetenz eines Psychiaters - Pathologischer Zustand - Psychologische

    Selbst bei einer Hirnverletzung - wie sie hier nicht vorliegt - gilt, daß es nur darauf ankommt, daß der medizinische Sachverständige tatsächlich auf diesem Fachgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzt; gleichgültig ist, ob er die Bezeichnung "Hirnfacharzt" führt (BGH, Urt. vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB 51 Rdn. 13; BGH NJW 1969, 1578).
  • BGH, 07.01.1959 - 1 StR 570/58

    Rechtsmittel

    Davon abgesehen ist nicht ersichtlich, welche Bedenken gegen die Sachkunde des Dr. Rauch in dieser besonderen Richtung bestehen sollten, zumal da eine besondere Facharztgruppe der Hirnärzte nicht einheitlich anerkannt wird, also auch das bloße fehlen einer entsprechenden Berufsbezeichnung noch nichts Entscheidendes besagen kann (vgl. BGH 5 StR 203/57 vom 1. Oktober 1957).
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 279/71

    Erfordernis der Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen bei Fragen der

    Zur Erkennung eventueller Wesensveränderungen bedarf es in der Regel eines Arztes, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiete der Hirnschäden verfügt (BGH NJW 1952, 633 Nr. 25; BGH Urteil vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 -, angeführt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 51 Rdnr. 13; BGH NJW 1969, 1578 Nr. 6).
  • BGH, 22.04.1969 - 1 StR 90/69

    Beiziehung eines Sachverständigen bei einem hirngeschädigten Täter

    Dabei kommt es aber nur darauf an, daß der medizinische Sachverständige besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Hirnverletzungen besitzt (BGH Urteil vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 - angeführt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 51 Rz. 13).
  • BGH, 24.05.1965 - 2 StR 173/65

    Notwendigkeit einer Augenscheinseinnahme - Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Das Urteil bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß Dr. Lottner diese Sachkunde gefehlt habe (vgl. das nichtveröffentlichte Urteil des erkennenden Senats vom 2. September 1954 - 2 StR 89/54 - S. 3-4 - und ferner die Urteile des 5. Strafsenats vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 - S. 4-5 - und vom 19. Januar 1960 - 5 StR 576/59 - S. 2).
  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63

    Rechtsmittel

    Im übrigen kommt es im Einzelfall nicht auf die Bezeichnung an, die der Sachverständige führt, sondern darauf, über welche besonderen Erfahrungen, Kenntnisse und Forschungsmittel er tatsächlich verfügt (BGH 5 StR 203/57 vom 1. Oktober 1957 und 5 StR 576/59 vom 19. Januar 1960) Das Landgericht konnte die von ihm zugezogenen Gutachter ohne Rechtsfehler als hinreichend sachkundig ansehen, zumal der Beschwerdeführer nicht eine Hirnverletzung erlitten, sondern infolge einer Infektionskrankheit (Fleckfieber) eine organische Hirnschädigung davongetragen hat.
  • BGH, 19.01.1960 - 5 StR 576/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das hat der Bundesgerichtshof schon in unveröffentlichten Entscheidungen (2 StR 89/54 vom 2. September 1954, 5 StR 203/57 vom 1. Oktober 1957) ausgesprochen.
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