Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; § 63 StGB; § 62 StGB
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; Verhältnismäßigkeit).

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10  

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).

Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2010 - 5 StR 209/10   

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