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   BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76   

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https://dejure.org/1976,8408
BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76 (https://dejure.org/1976,8408)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1976 - 5 StR 209/76 (https://dejure.org/1976,8408)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 (https://dejure.org/1976,8408)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Ersetzung der Vernehmung eines nicht anwesenden Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere richterliche Vernehmung ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1975 - 1 StR 589/74
    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76
    Da die über das Ablehnungsgesuch entscheidenden Richter von den Tatsachen ausgegangen sind, die der Angeklagte vorgetragen hat, ist nicht ersichtlich, inwieweit eine weitergehende dienstliche Äußerung der Richterin S. oder die unterlassenen Stellungnahmen der beiden anderen Richter die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung hätten beeinflussen können (BGH Urteil vom 22. April 1975 - 1 StR 589/74 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76
    Diese Vorschrift läßt unter bestimmten Voraussetzungen zu, die Vernehmung eines nicht anwesenden Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere richterliche Vernehmung zu ersetzen (BGHSt 10, 77, 79).
  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 183/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76
    Es hat eine Augenscheinseinnahme zur Erforschung der Wahrheit im Hinblick auf die Gesamtheit des Beweisergebnisses, zu dem neben den Aussagen der "tatbeteiligten" Zeugen G., B., F. und Frau K. auch die Lichtbilder und Straßenskizzen gehörten, für nicht erforderlich gehalten (BGH Urteil vom 10. Juli 1959 - 4 StR 183/59 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76
    Der Revision ist zuzugeben, daß der von dem Landgericht angezogene § 252 StPO nicht das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO betrifft (BGHSt 17, 245).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Da der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen und vernommen worden sei, liege keine Ersetzung seiner Aussage vor, die Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 StPO seien daher nicht gegeben (BGH, Beschl. vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 aaO).
  • BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82

    Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über

    Der Umstand, daß sie unter Berufung auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, rechtfertigte nicht die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 -).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des

    Daß er auf bestimmte Fragen die Auskunft verweigert hat, rechtfertigte es nicht, die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (BGH Urteile vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 -, vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 - und vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 -).
  • BGH, 05.12.1978 - 5 StR 767/78

    Verweigerung der Aussage eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Verbot der

    Die Ausnahmeregelung des § 251 Abs. 2 StPO schließt einen solchen Fall nicht ein (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 707/75 - und vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 -).
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