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   BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04   

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BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04 (https://dejure.org/2004,10902)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2004 - 5 StR 21/04 (https://dejure.org/2004,10902)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04 (https://dejure.org/2004,10902)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Anordnung des Verfalls; Verhinderung der Anordnung des Verfalls dessen, was der Angeklagte aus den Taten erlangt hat, durch die Schadensersatzansprüche der Nebenklägerinnen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04
    Ihr Schadensersatzanspruch gegen den Angeklagten hindert nach dieser Vorschrift die Anordnung des Verfalls dessen, was der Angeklagte aus den Taten erlangt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02 - und Beschluß vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03).
  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 275/03

    Prostituierte als Verletzte im Sinn von § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04
    Ihr Schadensersatzanspruch gegen den Angeklagten hindert nach dieser Vorschrift die Anordnung des Verfalls dessen, was der Angeklagte aus den Taten erlangt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02 - und Beschluß vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    aa) Soweit die Erlöse aus der Prostitution der Zeugin G. in Rede stehen, war die Strafkammer an der Verfallanordnung nicht deshalb gehindert, weil die Zeugin Verletzte der zu ihrem Nachteil begangenen Tat ist und grundsätzlich schon allein die Existenz tatbedingter Schadensersatzansprüche dem Verfall entgegenstehen kann (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332; 2003, 533; BGH, Beschl. v. 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03; Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Bei den betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; NStZ 2003, 533 = StV 2003, 616 jeweils m.w.N.), weil ihnen zumindest aus den Taten der dirigierenden Zuhälterei ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 181 a Abs. 1 Satz 2 StGB sowie ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB gegen den Angeklagten zusteht.
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