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BGH, 18.07.2011 - 5 StR 210/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Beweisantrag (unterlassene Bescheidung); Beweisermittlungsantrag - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtlich zu beachtender Verstoß gegen § 244 Abs. 2 und 6 StPO durch Nichtbescheidung eines keinen Beweisantrag darstellenden Antrags eines Zeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 6
Revisionsrechtlich zu beachtender Verstoß gegen § 244 Abs. 2 und 6 StPO durch Nichtbescheidung eines keinen Beweisantrag darstellenden Antrags eines Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97
Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 18.07.2011 - 5 StR 210/11
Dies ist auch nicht in der Revisionsbegründung nachgeholt worden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 317/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
- LG Cottbus, 16.11.2017 - 21 KLs 5/10
Pflichtverteidigervergütung: Verjährungsbeginn für den Anspruch auf …
Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juli 2011 - 5 StR 210/11 - nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.