Rechtsprechung
BGH, 07.05.2012 - 5 StR 210/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Verurteilung auf Grund von Bekundungen eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung nicht vernommen wurde - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Stützung des Schuldspruchs auf die Angaben eines nicht vernommenen Zeugen - Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils aufgrund der Stützung des Urteils auf die Feststellungen einer nicht zeugenschaftlich vernommenen Kriminalbeamtin
- rewis.io
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Stützung des Schuldspruchs auf die Angaben eines nicht vernommenen Zeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261; StGB § 21; StGB § 64
Aufhebung eines Urteils aufgrund der Stützung des Urteils auf die Feststellungen einer nicht zeugenschaftlich vernommenen Kriminalbeamtin - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 12.01.2012 - 1 KLs 340 Js 4895/11
- BGH, 07.05.2012 - 5 StR 210/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 257
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.2010 - 4 StR 355/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung)
Auszug aus BGH, 07.05.2012 - 5 StR 210/12
Dies entgegen dem Urteilsinhalt festzustellen, sieht sich der Senat indes außerstande (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 355/09, NStZ 2010, 409).
- BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12
Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein …
Denn ungeachtet dessen, dass sich dafür kein Anhalt findet (s. auch § 252 StPO), hat sich die Kammer ausdrücklich auf die Aussage des Sohnes gestützt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 355/09, NStZ 2010, 409; Beschluss vom 7. Mai 2012 - 5 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 257).