Rechtsprechung
BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB
Räuberische Erpressung (kein Vermögensnachteil bei Zugriffsmöglichkeit auf EC-Karte ohne korrekte PIN-Nummer) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeter schwerer räuberischer Erpressung durch Aneignung einer EC-Karte unter Mitteilung einer falschen PIN-Nummer durch die Geschädigte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 253; StGB § 255
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeter schwerer räuberischer Erpressung durch Aneignung einer EC-Karte unter Mitteilung einer falschen PIN-Nummer durch die Geschädigte - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine räuberische Erpressung ohne Vermögensnachteil durch Gefährdungsschaden
- juraexamen.info (Rechtsprechungsübersicht)
Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153). - BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11
Schwere räuberische Erpressung in der Beendigungsphase (Zueigungsabsicht; …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153). - BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
Der Senat ändert, weil weitergehende Feststellungen auszuschließen sind, den Schuldspruch entsprechend ab (vgl. zur tateinheitlichen Verurteilung wegen Nötigung BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 5 StR 374/71, MDR bei Dallinger 1972, 386).
- BGH, 11.05.2016 - 5 StR 147/16
Abänderung eines Schuldspruchs betreffend einer versuchten besonders schweren …
Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 5 StR 216/14 -, Juris Rdnr. 3 m. w. N.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 253 Rdnr. 15 b m. w. N.).