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   BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14   

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https://dejure.org/2014,16097
BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14 (https://dejure.org/2014,16097)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2014 - 5 StR 216/14 (https://dejure.org/2014,16097)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 5 StR 216/14 (https://dejure.org/2014,16097)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeter schwerer räuberischer Erpressung durch Aneignung einer EC-Karte unter Mitteilung einer falschen PIN-Nummer durch die Geschädigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 253; StGB § 255
    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeter schwerer räuberischer Erpressung durch Aneignung einer EC-Karte unter Mitteilung einer falschen PIN-Nummer durch die Geschädigte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine räuberische Erpressung ohne Vermögensnachteil durch Gefährdungsschaden

  • juraexamen.info (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
    Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153).
  • BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11

    Schwere räuberische Erpressung in der Beendigungsphase (Zueigungsabsicht;

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
    Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153).
  • BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der

    Auszug aus BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14
    Der Senat ändert, weil weitergehende Feststellungen auszuschließen sind, den Schuldspruch entsprechend ab (vgl. zur tateinheitlichen Verurteilung wegen Nötigung BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 5 StR 374/71, MDR bei Dallinger 1972, 386).
  • BGH, 11.05.2016 - 5 StR 147/16

    Abänderung eines Schuldspruchs betreffend einer versuchten besonders schweren

    Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 5 StR 216/14 -, Juris Rdnr. 3 m. w. N.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 253 Rdnr. 15 b m. w. N.).
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