Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6861
BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03 (https://dejure.org/2003,6861)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2003 - 5 StR 217/03 (https://dejure.org/2003,6861)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 5 StR 217/03 (https://dejure.org/2003,6861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abweichen von der Vollzugsreihenfolge wegen Gefährdung des Maßregelerfolgs; Berücksichtigung des Rehabilitationsinteresse des Angeklagtendes bei Ermittlung eines angemessenen Umfangs der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 1, Abs. 2
    Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge; Vorwegvollzug von 2/3 der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    Richtschnur für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe und für die Entscheidung der Frage, wie lange dieser Vorwegvollzug zu bemessen ist, ist das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 11).

    Damit würde die vom Landgericht bestimmte Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe der Angeklagten die frühestmögliche Aussetzung des Strafrestes verwehren (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 11; BGH, Beschl. vom 1. August 1990 - 2 StR 271/90 - zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).

  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, den Täter schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er in der Strafanstalt an der Verwirklichung des Vollzugsziels mitarbeiten kann (vgl. BGHSt 37, 160, 162).
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 632/92

    Aufhebung einer Strafe im Wege einer Revision

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    Dies auch vor dem Hintergrund, daß die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird (§ 67 Abs. 4 Satz 1 StGB) und es deshalb ausreichen würde, so viel Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen, daß ihre Dauer mit der - vom Sachverständigen einzuschätzenden - voraussichtlichen Dauer des Maßregelvollzugs zwei Drittel der Strafe ausmachen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. September 1992 - 1 StR 632/92 - Senatsbeschluß in BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 15 m. w. N.).".
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzuges einer Haftstrafe vor dem Beginn der

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    Damit würde die vom Landgericht bestimmte Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe der Angeklagten die frühestmögliche Aussetzung des Strafrestes verwehren (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 11; BGH, Beschl. vom 1. August 1990 - 2 StR 271/90 - zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98

    Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter konkrete Anhaltspunkte darlegen, die erkennen lassen, worin die Gefährdung des Maßregelerfolgs durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sich dies bei dem Verurteilten auswirken könnte (vgl. BGH, Beschl. vom 8. September 1998 - 1 StR 384/98 - m. w. N.).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    Damit würde die vom Landgericht bestimmte Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe der Angeklagten die frühestmögliche Aussetzung des Strafrestes verwehren (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 11; BGH, Beschl. vom 1. August 1990 - 2 StR 271/90 - zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98

    Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03
    Dies auch vor dem Hintergrund, daß die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird (§ 67 Abs. 4 Satz 1 StGB) und es deshalb ausreichen würde, so viel Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen, daß ihre Dauer mit der - vom Sachverständigen einzuschätzenden - voraussichtlichen Dauer des Maßregelvollzugs zwei Drittel der Strafe ausmachen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. September 1992 - 1 StR 632/92 - Senatsbeschluß in BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 15 m. w. N.).".
  • OLG Bamberg, 09.10.2018 - 1 VAs 16/18

    Zusammentreffen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Unterbringung in

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urt. v. 25.07.1985 - 1 StR 285/85 = NJW 1986, 141 [142] = NStZ 1986, 140 = StV 1986, 155; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - 5 StR 217/03 [bei juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 9/05 = NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 Ws 460/12 = StraFo 2013, 36 = OLGSt StGB § 67 Nr. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht