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   BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14   

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https://dejure.org/2014,19805
BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14 (https://dejure.org/2014,19805)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2014 - 5 StR 217/14 (https://dejure.org/2014,19805)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14 (https://dejure.org/2014,19805)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 315
  • StV 2014, 657
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
    ... Ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler kann nicht ausgeschlossen werden (siehe dazu auch BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067).

    In einem derartigen Fall lässt sich nicht gemeinhin ausschließen, dass sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung anders als geschehen verteidigt hätte, wenn er vom Vorsitzenden über die in seiner Abwesenheit abgehandelten Umstände einer Verständigung unterrichtet worden wäre (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067; BGH NStZ 2013, 667, 668; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 205 f.).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
    Es ist zumindest bekanntzugeben, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. statt aller: BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 2 StR 195/12 in NStZ 2013, 667, 668 m. w. N.).

    In einem derartigen Fall lässt sich nicht gemeinhin ausschließen, dass sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung anders als geschehen verteidigt hätte, wenn er vom Vorsitzenden über die in seiner Abwesenheit abgehandelten Umstände einer Verständigung unterrichtet worden wäre (vgl. BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067; BGH NStZ 2013, 667, 668; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 205 f.).

  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

    Auszug aus BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
    "Nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ist jedes Bemühen um eine Verständigung ungeachtet des Ergebnisses der Intervention mitteilungsbedürftig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 1 StR 200/13 in NStZ 2014, 221, 222; weiterführend KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rdnr. 39).

    Deshalb kann auch hier nicht ausgeschlossen wer den, dass das Verteidigungsverhalten des Angeklagten, der sich teilweise geständig zur Sache eingelassen hatte, durch das Informationsdefizit beeinflusst war (vgl. BVerfG, a. a. O.; BGH NStZ 2014, 221, 222 f.).".

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