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   BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21   

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https://dejure.org/2021,36035
BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21 (https://dejure.org/2021,36035)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2021 - 5 StR 218/21 (https://dejure.org/2021,36035)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2021 - 5 StR 218/21 (https://dejure.org/2021,36035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung des Rücktrittsprivilegs hinsichtlich der strafschärfenden Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten Vorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auswirkung des Rücktrittsprivilegs hinsichtlich der strafschärfenden Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten Vorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
    Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20

    Anrechnung erlittener Auslieferungshaft (notwendige Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Anrechnungsmaßstab für erlittene Auslieferungshaft (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB) in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 StR 497/20).
  • BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10

    Strafzumessung nach Rücktritt vom versuchten Totschlag; minder schwerer Fall der

    Auszug aus BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21
    Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Anrechnungsmaßstab für die erlittene Auslieferungshaft (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB) in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 218/21).
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