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BGH, 02.06.1999 - 5 StR 218/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 StGB;
Vorwegvollzug; - Wolters Kluwer
Freispruch - Urkundenfälschung - Gefährliche Körperverletzung - Betrug - Gesamtfreiheitsstrafe - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Maßregel - Revision des Angeklagte - Vorwegvollzug - Erfolgreicher Abschluß einer sofort beginnenden Unterbringung - ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 67 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2
Teil-Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.1994 - 4 StR 115/94
Vorwegvollzug - Strafe - Freilassung - Therapie - Angeklagter
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 218/99
Im Hinblick auf § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 StGB wird daher nach erfolgreichem Abschluß einer sofort beginnenden Unterbringung die Möglichkeit bestehen, die Angeklagte aus der Therapie in die Freiheit zu entlassen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. März 1994 - 4 StR 115/94). - BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Vorwegvollzug
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 218/99
Die allein auf organisatorische Mängel in "Hamburger Haftanstalten" abhebende Begründung vermag die Entscheidung aus § 67 Abs. 2 StGB nicht zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 262/99).
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
Verwerfung der Revision als unbegründet; Vorwegvollzug
Beanstandet hat der Bundesgerichtshof ein Abstellen auf einen solchen Gesichtspunkt aber nur dann, wenn er alleiniger Grund für die Anordnung des Vorwegvollzuges von Freiheitsstrafe war (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 218/99 und 5 StR 262/99).