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   BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99   

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https://dejure.org/1999,3436
BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,3436)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1999 - 5 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,3436)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 5 StR 219/99 (https://dejure.org/1999,3436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 239 StGB; § 339 StGB; Art. 6 Abs. 2 DDR-Verfassung 1949;
    Beihilfe; Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; DDR-Justiz; Zeugen Jehovas; Rechtsbeugungsvorsatz;

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB;
    Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Spionage; Militärrichter am Obersten Gericht der DDR; Todesstrafe;

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Rechtsbeugung - Beihilfe - Militärgericht - Spionage - Todesstrafe - DDR - Rechtsfehler

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB-DDR § 97; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339
    Rechtsbeugung durch Militärrichter der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen wegen DDR-Todesurteilen rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99
    Diese Auffassung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - zu Todesurteilen in politischen Strafverfahren in der DDR aufgestellt hat (BGHSt 41, 317).

    Der vor dem Tatrichter vorgebrachte Einwand, Verantwortliche für während des NS-Regimes verhängte Todesurteile hätten eine günstigere Behandlung erfahren als die Angeklagten (vgi. UA S. 45), ist zutreffend (vgl. BGHSt 41, 317, 329 f.); dies vermag den Schuldspruch indes nicht in Frage zu stellen und begründet auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der - zu jeweils vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilten - Angeklagten.

  • BVerfG, 21.10.1999 - 2 BvR 1940/99

    Wegen nicht fristgemäßer Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Natascha Köhler, Wiesen- straße 61, Berlin - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1999 - 5 StR 219/99 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juli 1998 - (523) 29/2 Js 291/91 Ks (3/96) - u n d Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung u n d Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 21. Oktober 1999 einstimmig beschlossen:.
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