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   BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21   

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https://dejure.org/2021,40983
BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21 (https://dejure.org/2021,40983)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2021 - 5 StR 223/21 (https://dejure.org/2021,40983)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21 (https://dejure.org/2021,40983)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Verwertung eines Teils der Aussage des einzigen Belastungszeugen; Verwertung der früheren Aussage eines von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machenden Belastungszeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, § 31 BtMG, § 55 StPO

  • Wolters Kluwer

    Darstellung von Inhalt, Entstehung und Entwicklung der Angaben des Zeugen in ihren wesentlichen Zügen im Urteil bei besonderen Beweiskonstellationen; Wechselnde Angaben des einzigen Belastungszeugen; Strafmilderung nach § 31 BtMG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darstellung von Inhalt, Entstehung und Entwicklung der Angaben des Zeugen in ihren wesentlichen Zügen im Urteil bei besonderen Beweiskonstellationen; Wechselnde Angaben des einzigen Belastungszeugen; Strafmilderung nach § 31 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 383
  • StV 2022, 561 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Drogenvorrat

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Ausweislich der vom Senat von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Anklageschrift (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 6 StR 4/20, NStZ 2020, 370) hatte die Staatsanwaltschaft hierfür als einziges Beweismittel gleichfalls den gesondert Verfolgten D. benannt.
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Den erhöhten Anforderungen, die bei dieser besonderen Beweiskonstellation an die Beweiswürdigung und ihre Darstellung in den Urteilsgründen bestehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10 mwN), ist das Landgericht indes nicht gerecht geworden.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Bei besonderen Beweiskonstellationen wie hier (wechselnde Angaben des einzigen Belastungszeugen, Strafmilderung nach § 31 BtMG) ist es angeraten, Inhalt, Entstehung und Entwicklung der Angaben des Zeugen in ihren wesentlichen Zügen im Urteil darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 597/14

    Lücken- und damit fehlerhafte Beweisaufnahme (besondere Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Macht der einzige Belastungszeuge von dem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch, kann eine Feststellung zulasten des Angeklagten regelmäßig nur dann auf eine frühere Aussage gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige und im unmittelbaren Tatbezug stehende Gesichtspunkte bestätigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Da sich das Landgericht insofern jeglicher Begründung enthalten hat, hält die Beweiswürdigung - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355, 356) - der rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 132/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Glaubt das Tatgericht aber einem Teil der Aussage des einzigen Belastungszeugen, obwohl es ihm im Hinblick auf andere wesentliche Teile nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 132/15 mwN).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21
    Da sich das Landgericht insofern jeglicher Begründung enthalten hat, hält die Beweiswürdigung - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355, 356) - der rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Dies führt indes - entgegen der Auffassung der Verteidiger der Angeklagten X... und F... - nicht zur Unverwertbarkeit seiner Einlassung, sondern verpflichtet die Kammer zu einer besonders sorgfältigen Prüfung ihrer Glaubhaftigkeit (BGH, Urt. 3 StR 241/21 v. 13.01.2022, m.w.Rspr.Nw.; BGH, Beschl. 5 StR 223/21 v. 31.08.2021; BGH, Beschl. 1 StR 596/19 v. 12.05.2020; BGH, Beschl. 2 StR 355/19 v. 09.01.2020; BGH, Urt. 3 StR 323/16 v. 04.05.2017).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn - wie hier - ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen - etwa, weil er ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO geltend macht - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 12 13 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Würdigung der früheren Einlassung eines möglichen Mittäters geht, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6; vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248 f.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5).

    Zum anderen darf eine Feststellung zu Lasten des Angeklagten regelmäßig - allerdings nicht zwingend (vgl. EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 9154/10, StV 2017, 213 Rn. 107 ff.; BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 52 ff.) - nur dann auf eine frühere Aussage des Zeugen gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige und in unmittelbarem Tatbezug stehende Gesichtspunkte außerhalb der Aussage selbst bestätigt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 8; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6; Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70 Rn. 16 f.; vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5; Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106; s. auch EGMR, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 9154/10, StV 2017, 213 Rn. 123 ff.; KK-StPO/Lohse/Jakobs, 8. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 107).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind zu stellen, wenn die belastenden Angaben nur mittelbar über Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2022, 805, 808; vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21).
  • BGH, 16.11.2021 - 1 StR 331/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Ist dies nicht der Fall, ist zu beachten, dass es regelmäßig einer besonderen Begründung bedarf, wenn das Tatgericht nur einem Teil der Aussage des einzigen Belastungszeugen glaubt, ihm aber im Hinblick auf andere wesentliche Teile nicht folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21 Rn. 4 und vom 28. Juli 2015 - 4 StR 132/15 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22

    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

    Ausweislich des Strafbefehlsantrags, der der Erhebung der öffentlichen Klage gleichsteht (§ 407 Abs. 1 Satz 4 StPO), und deswegen vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21; BGH NStZ 2020, 370), entsprechen die Feststellungen des Amtsgerichts zum objektiven Tatgeschehen dem konkreten Anklagesatz.
  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

    Zwar bedarf es in Fällen, in denen eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage eines Belastungszeugen beruht, der sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, einer Darstellung des Inhalts, der Entstehung und Entwicklung der Angaben des Zeugen in ihren wesentlichen Zügen, weil ansonsten eine vom Gericht erfolgte Konstanzanalyse revisionsrechtlich nicht überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21 -, juris; NStZ-RR 2016, 250; NStZ-RR 2013, 119).
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