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   BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02   

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https://dejure.org/2003,5506
BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02 (https://dejure.org/2003,5506)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - 5 StR 224/02 (https://dejure.org/2003,5506)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 5 StR 224/02 (https://dejure.org/2003,5506)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Tatrichters; Überprüfung durch Revisionsgericht; Widersprüchlichkeit, Unklarheit oder Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Ausschöpfung der Beweismittel; Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze ; Überspannte Anforderungen an die für eine ...

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch eine als Treuhänder bei der Abwicklung von Darlehensverträgen eingesetzten Rechtsanwalt und Notar

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Wenn er dieses System erkannt haben sollte, wird dann zu prüfen sein, ob er sich die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters hat angelegen sein lassen (vgl. BGHSt 46, 107; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; StGB § 266 Abs. 1 Beihilfe 3).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Aus den Urteilsgründen muß sich auch ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Aus den Urteilsgründen muß sich auch ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Aus den Urteilsgründen muß sich auch ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Wenn er dieses System erkannt haben sollte, wird dann zu prüfen sein, ob er sich die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters hat angelegen sein lassen (vgl. BGHSt 46, 107; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; StGB § 266 Abs. 1 Beihilfe 3).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • OLG Rostock, 04.03.2005 - 1 Ss 20/05

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder die Anforderungen an eine Verurteilung überspannt worden sind, also die Beweiswürdigung des Tatrichters nicht ausreichend nachvollzogen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2003 - 1 Ss 181/02 I 129/02; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGH StV 2001, 440; BGH wistra 2003, 259).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03

    Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage,

    Schließlich dürfen die Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit nicht überspannt werden (st.Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11, 13, Überzeugungsbildung 25, 33; Urteil vom 24.10.01 - 3 StR 309/01; Urteil vom 27.02.03 - 5 StR 224/02; Urteil Volksbank28.01.03 - 5 StR 378/02).
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