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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3810
BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06 (https://dejure.org/2007,3810)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06 (https://dejure.org/2007,3810)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06 (https://dejure.org/2007,3810)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 1 Nr. 1 AußenwirtschaftsG; § 19 Abs. 1 Nr. 8 AWG
    Gegenstand, der besonders für militärische Zwecke konstruiert ist (Bestimmung nach der Ausfuhrliste); Befreiung von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren (Wirkung für sämtliche Beteiligte des Ausfuhrvorgangs; Einwirkung des Europarechts); Begriff der Ausfuhr

  • lexetius.com

    AußenwirtschaftsG § 34 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Ausfuhr von gepanzerter Geländewagen ohne Genehmigungen im Auftrag eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zur Erledigung dienstlicher Aufgaben oder zur eigenen dienstlichen Verwendung; Privilegierung von Ausfuhren durch Regierungen der ...

  • Judicialis

    AußenwirtschaftsG § 34 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Definition von "besonders konstruiert für militärische Zwecke"; Wirkung einer Befreiung von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren

  • rechtsportal.de

    AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Definition von "besonders konstruiert für militärische Zwecke"; Wirkung einer Befreiung von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 262
  • NJW 2007, 1893
  • NStZ 2007, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06
    Ob im Sinne der Position 0006 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz ein Gegenstand "besonders konstruiert für militärische Zwecke" ist, bestimmt sich auch hinsichtlich des beabsichtigten Verwendungszwecks nach der Ausfuhrliste (Fortführung von BGHSt 41, 348).

    Trotz der subjektiven Komponente der Zweckbestimmung (vgl. für einen anders gelagerten Fall BGHSt 41, 348; dagegen Bieneck aaO S. 706 ff. m.w.N.) legen die Bauartspezifika, die in der Liste genannt sind, eine militärische Nutzung von vornherein nahe.

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64

    Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06
    Aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1965 (BGHSt 20, 150), die eine andere Fallgestaltung betrifft, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 20.08.1992 - 1 StR 229/92

    Täterschaft und Teilnahme bei der ungenehmigten Ausfuhr nach dem

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06
    Wer Waren in ein Wirtschaftsgebiet verbringt, führt aus (BGHR AWG § 34 Ausfuhr 1).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Dabei ist der tatsächliche Vorgang der Verbringung der Ware maßgeblich, nicht ein etwaiges rechtsgeschäftliches Handeln (vgl. Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 10; Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 55; BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06, Rn. 15).

    Strafrechtlich verantwortlich für eine Ausfuhr ist, wer die betroffene Ware selbst über die Grenze befördert oder den Vorgang beherrscht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06, Rn. 15; BGH, Urteil vom 20.08.1992 - 1 StR 229/92, Rn. 9, verweist auf die "allgemeinen Regeln" zu Täterschaft und Teilnahme; entsprechend: Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 6, 10; zum neuen Recht: Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 72).

    Denn in der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die Befreiung von der Genehmigungspflicht nach § 19 Abs. 1 Nr. 8 AWV a.F. umfassend wirkt, soweit privilegierte Stellen sich an der Ausfuhr beteiligt haben und diesen Stellen die wirtschaftliche Disposition über die Lieferung obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06, zitiert nach juris, dort Rn. 30, 32); dies führt dazu, dass im Auftrag der privilegierten Stelle handelnde private Akteure ebenfalls keiner Genehmigung bedürfen; hier erfolgte die Beschaffung aus Deutschland aber nicht im Auftrag der amerikanischen Regierung, sondern ausschließlich durch die S Inc.

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08

    Atemschutzfilter als Rüstungsgut

    Dem von dem Hersteller oder Ausführenden angenommenen Verwendungszweck ist nur als weiteres Kriterium für die Auslegung Bedeutung zuzulegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06 -, NJW 2007, 1893, 1894).

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz ("Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal 'besonders konstruiert' (u.a. 'für die Herstellung von Munition') auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll") möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 FgE 296/05 [richtig: 1 StR 296/95 - d. Red.] , wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.

    Hierbei ist einmal die Konstruktion eines Produkts selbst - also seine (technische) Beschaffenheit und Geeignetheit - und zum anderen - mit der dargestellten Einschränkung - der Zweck der Herstellung, also der vom Produzenten angenommenen Verwendungszweck, bei dem auch die Entstehungsgeschichte Berücksichtigung finden kann, zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007, a.a.O.).

  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    aa) Der Angeklagte erfüllte in diesen Fällen jeweils den Tatbestand des § 34 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. b) AWG aF, weil er - als tauglicher Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06, NJW 2007, 1893, 1895; Morweiser in Wolffgang/Simonsen, WAR-Kommentar, 32. Erg.-Lfg., § 34 Abs. 1 AWG Rn. 11 mwN) - die Munition und damit in Teil I Abschnitt A Position 0003 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung aF) genannte Güter in den Libanon ausführte; denn damit beging er eine in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWG aF genannte Handlung und handelte dadurch dem in Art. 1 Abs. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2006/625/GASP des Rates vom 15. September 2006, betreffend das Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen an Einrichtungen oder Einzelpersonen im Libanon im Sinne der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen enthaltenen Ausfuhrverbot zuwider, das zur Strafbewehrung im Bundesanzeiger (Nr. 181, S. 6479) am 23. September 2006 veröffentlicht worden war.
  • VGH Hessen, 16.08.2016 - 6 A 1996/14

    Spezialgläser als Rüstungsgut

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine eng am Wortlaut der Ausfuhrliste - einschließlich der Anmerkungen - orientierte Auslegung geboten, um zweifelsfrei das Erfordernis der Genehmigungspflicht feststellen zu können; das gilt sowohl für das Strafrecht (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06 -, BGHSt 51, 262) als auch für das öffentliche Recht (Hess. VGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, ESVGH 60, 98).

    Die getroffene Regelung deutet darauf hin, dass der Verordnungsgeber bei offensichtlichen Rüstungsgütern im Hinblick auf die geschützten Rechtsgüter der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, des Völkerfriedens und der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland eine weite Erfassungsvariante für Bestandteile für vertretbar gehalten und sich bei weniger militärisch ausgerichteten Gütern bewusst für eine enge Bestandteilserfassung entschieden hat (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09 -, BGHSt 55, 11; Bieneck, Rüstungsgüter im Außenwirtschaftsstrafrecht ; Versuch einer Begriffsdefinition, in: wistra 2008, 451 [BGH 28.03.2007 - 5 StR 225/06] [456]).

  • LG Dortmund, 27.06.2008 - 43 KLs 8/06

    Export von Rüstungsgütern und deren Bestandteile ohne Erlaubnis der

    Nach diesem subjektiven Ansatz, den der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28.3.2007 (5 StR 225/06) nochmals bekräftigt hat, ist auf den Zweck abzustellen, den der Konstrukteur mit der Herstellung einer Ware verfolgt.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 7970/17

    Kabelbaum mit Tarnbeleuchtung als Rüstungsgut

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz (?Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal (u.a. ) auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll') möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 StR 296/05, wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2009 - 5 StR 225/06 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15591
BGH, 24.03.2009 - 5 StR 225/06 (2) (https://dejure.org/2009,15591)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2009 - 5 StR 225/06 (2) (https://dejure.org/2009,15591)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 (2) (https://dejure.org/2009,15591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Gegenstandwertes für ein Revisionsverfahren im Hinblick auf die Tätigkeit des Vertreters eines Verfallsbeteiligten

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 1; ; RVG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 Abs. 1; RVG § 2 Abs. 1
    Festsetzung eines Gegenstandwertes für ein Revisionsverfahren im Hinblick auf die Tätigkeit des Vertreters eines Verfallsbeteiligten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18

    Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    War damit im Revisionsverfahren nicht von einer mangelnder Werthaltigkeit der Verfallsanordnung auszugehen, kann offen bleiben, ob dieser Umstand überhaupt zu einer Minderung des Gegenstandswerts führen könnte (ebenfalls offen gelassen in BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit

    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • OLG Oldenburg, 06.07.2011 - 1 Ws 351/11

    Maßgebende Höhe des Verfalls der Wertgebühr Nr. 4142 VV RVG richtet sich nach den

    Die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des BGH vom 24. März 2009 (wistra 2009, 284) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15769
BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06 (1) (https://dejure.org/2007,15769)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2007 - 5 StR 225/06 (1) (https://dejure.org/2007,15769)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 5 StR 225/06 (1) (https://dejure.org/2007,15769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen Entschädigungsantrag nach den Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StrEG § 2 Abs. 1 § 8 Abs. 1
    Zuständigkeit für Entscheidung über die Entschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06
    Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen sind nicht ohne weiteres und abschließend aus den dem Senat vorliegenden Akten feststellbar (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06
    Für die Entscheidung, ob dem Angeklagten dem Grunde nach Entschädigung zuzubilligen ist (§ 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 StrEG), ist das Landgericht zuständig, weil die Beantwortung der hierbei noch klärungsbedürftigen Fragen eine vorrangig tatrichterliche Aufgabe darstellt (BGH NJW 1991, 1839, 1840).
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