Rechtsprechung
BGH, 22.05.2012 - 5 StR 229/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 1 StPO
Verspätete Zuleitung des Urteils zu den Akten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 1 S 2 StPO, § 275 Abs 1 S 4 StPO
Strafverfahren: Feststellung des Verlustes der Urteilsurkunde nach Ablauf der Frist für die Beibringung der Urteilsniederschrift - Wolters Kluwer
Verspätetes Gelangen eines verkündeten Urteils mit Gründen zu den Akten
- rewis.io
Strafverfahren: Feststellung des Verlustes der Urteilsurkunde nach Ablauf der Frist für die Beibringung der Urteilsniederschrift
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 1 S. 2, 4
Verspätetes Gelangen eines verkündeten Urteils mit Gründen zu den Akten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Verdammter Mist! Urteil ist weg!
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.09.2011 - 1 Kap Js 2316/10
- BGH, 22.05.2012 - 5 StR 229/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79
Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von …
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 229/12
Ob an der Rechtsprechung, wonach das unterschriebene Urteil rechtzeitig zu den Akten gebracht worden ist, wenn es vor Fristablauf auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 45; Beschlüsse vom 4. Oktober 1989 - 3 StR 155/89 - …und vom 24. August 1994 - 1 StR 74/94, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Akten 1 und 2), auch dann festzuhalten ist, wenn die Urteilsurkunde verloren gegangen ist, kann der Senat bei dieser Sachlage dahinstehen lassen. - BGH, 04.10.1989 - 3 StR 155/89
Strafprozeßrecht: Gerichtliche Hinweispflicht, Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 229/12
Ob an der Rechtsprechung, wonach das unterschriebene Urteil rechtzeitig zu den Akten gebracht worden ist, wenn es vor Fristablauf auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 45; Beschlüsse vom 4. Oktober 1989 - 3 StR 155/89 - und vom 24. August 1994 - 1 StR 74/94, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Akten 1 und 2), auch dann festzuhalten ist, wenn die Urteilsurkunde verloren gegangen ist, kann der Senat bei dieser Sachlage dahinstehen lassen. - BGH, 24.08.1994 - 1 StR 74/94
Unbegründete Revision eines Landgerichtlichen Urteils
Auszug aus BGH, 22.05.2012 - 5 StR 229/12
Ob an der Rechtsprechung, wonach das unterschriebene Urteil rechtzeitig zu den Akten gebracht worden ist, wenn es vor Fristablauf auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 45; Beschlüsse vom 4. Oktober 1989 - 3 StR 155/89 - und vom 24. August 1994 - 1 StR 74/94, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Akten 1 und 2), auch dann festzuhalten ist, wenn die Urteilsurkunde verloren gegangen ist, kann der Senat bei dieser Sachlage dahinstehen lassen.
- BGH, 21.04.2015 - 1 StR 555/14
Absetzungfrist des Urteils (keine Anwendung auf Urteilskopien); Anhörungsrüge
In dem Beschluss vom 22. Mai 2012 (5 StR 229/12, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Akten 3) zugrunde liegenden Verfahren war - wiederum anders als vorliegend - offen geblieben, ob das unterschriebene, später verloren gegangene Urteilsoriginal rechtzeitig im Sinne von § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gelangt war.