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   BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93   

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https://dejure.org/1993,2669
BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93 (https://dejure.org/1993,2669)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1993 - 5 StR 229/93 (https://dejure.org/1993,2669)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1993 - 5 StR 229/93 (https://dejure.org/1993,2669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessung durch das Revisionsgericht - Feststellung von Strafmilderungsgründen innerhalb einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
    Es ist zulässig, Freiheitsstrafe und Geldstrafe so miteinander zu verbinden, daß Freiheitsstrafe und Geldstrafe zusammen das Maß des Schuldangemessenen erreichen (vgl. BGHSt 32, 60, 66 f.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 5).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 5).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 5).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
    Dies gilt auch, wenn ohne Geldstrafe eine nicht mehr aussetzbare Freiheitsstrafe von über zwei Jahren erforderlich würde (BGH NJW 1985, 1719; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 1990 Rdn. 163).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Insoweit können Verschleierungshandlungen, sofern in ihnen nicht nur der Versuch zum Ausdruck kommt, sich der Strafverfolgung zu entziehen, sondern sich darin eine rechtsfeindliche Gesinnung des Täters dokumentiert oder neues Unrecht geschaffen wird, geeignet sein, eine Strafschärfung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 5 StR 229/93, wistra 1993, 297; Senat, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512).
  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGH wistra 1993, 297).

    Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels gemäß § 370 Abs. 3 AO für das Vorliegen eines besonders schweren Falles kann jedoch durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden, mit der Folge, daß das Landgericht grundsätzlich nicht gehindert war, auf den Strafrahmen des § 373 Abs. 1 AO zurückzugreifen (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGHR WaffG § 52a Strafzumessung 1, BGH wistra 1993, 297).

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; st. Rspr. zuletzt BGH, wistra 1993, 297).

    Der Senat hat dieses Ergebnis der Würdigung des Tatrichters hinzunehmen (st. Rspr. zuletzt BGH wistra 1993, 297).

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH wistra 1993, 297; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.1997 - 2 StR 317/97
    Das gilt auch dann, wenn ohne die zusätzliche Geldstrafe eine nicht mehr aussetzbare Freiheitsstrafe erforderlich würde (BGH, Lirt. v. 24. August 1993 - 5 StR 229/93 = wistra 1993, 297 ).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319 [320]; 34, 345 [349]; BGH wistra 1993, 297 ; ständige Rechtsprechung).
  • KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen; in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hingenommen werden (BGHSt 29, 319, 320; BGH wistra 1993, 297 [BGH 24.08.1993 - 5 StR 229/93] ; NStZ 1990, 334; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 46 Rdn. 326).
  • KG, 13.01.1997 - 1 Ss 332/96

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei strafschärfender Verwertung von

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind und/oder wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt (BGH wistra 1993, 297 ; Gribbohm in LK, StGB 11. Auflage, § 46 Rdnr. 326).
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