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   BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93   

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https://dejure.org/1993,12291
BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93 (https://dejure.org/1993,12291)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1993 - 5 StR 230/93 (https://dejure.org/1993,12291)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 230/93 (https://dejure.org/1993,12291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Strafverfolgung hinsichtlich einzelner Teilakte einer fortgesetzten Handlung zur Steuerhinterziehung - Ermittlung des Schuldumfangs bei einer Steuerhinterziehung durch Abstellen auf die gesamt hinterzogene Jahressteuerschuld - Auswirkungen auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93
    Da die Umsatzsteuer Jahreserklärungen in beiden Jahren nach Verstreichen der Frist des § 149 Abs. 2 AO in nichtverjährter Zeit für 1983 am 2. September 1985 und für 1984 am 19. Februar 1987 unter Wiederholung der falschen Angaben in den Voranmeldungen abgegeben wurden (vgl. BGHSt 38, 366, 368) [BGH 17.10.1992 - 5 StR 517/92], bleibt trotz Wegfall der monatlichen Voranmeldungen der Schuldumfang unberührt.

    Wegen der Verjährung der Vortat kommt dieser Erklärung ein eigener Unrechtsgehalt zu (vgl. BGHSt 38, 366, 368) [BGH 17.10.1992 - 5 StR 517/92].

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93
    Denn das Landgericht hat zutreffend die falschen monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und die Jahreserklärungen in den Jahren 1983 und 1984 zwar als Teilakte der fortgesetzten Handlung angesehen (vgl. BGHSt 38, 165, 171), den Schuldumfang indessen zu Recht auf der Grundlage der insgesamt hinterzogenen Jahressteuerschuld ermittelt.
  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92

    Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93
    Es ist auszuschließen, daß das Landgericht das über viele Jahre sich erstreckende, vielaktige Tatgeschehen im Unrechtsgehalt anders gewichtet hätte, wenn es statt einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei mehr als eintausend Einzeltaten angenommen und jede der zahlreichen falschen Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen für sich gewertet hätte (vgl. BGH wistra 1993, 189, 190).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Es liegt zudem - wovon bei der Strafzumessung wiederum zugunsten des Angeklagten ausgegangen werden muß -lediglich ein untauglicher Versuch des Totschlags vor, der wegen seiner geringeren Gefährlichkeit regelmäßig zur Strafmilderung führen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 230/93).
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