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   BGH, 18.06.2003 - 5 StR 238/03   

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https://dejure.org/2003,12145
BGH, 18.06.2003 - 5 StR 238/03 (https://dejure.org/2003,12145)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2003 - 5 StR 238/03 (https://dejure.org/2003,12145)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 5 StR 238/03 (https://dejure.org/2003,12145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 354a StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Strafzumessung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren: Ablehnung der Verletzung wegen insgesamt vertretbar erscheinender Gesamtdauer des Verfahrens; besondere Bedeutung für den Angeklagten in Haftsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vornahme eines Abschlags von einer verhängten Sanktion wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafmilderung wegen Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 18.06.2003 - 5 StR 238/03
    Auch wenn ein Verfahren, in dem der Angeklagte inhaftiert ist, nicht durchgängig mit der gebotenen Zügigkeit gefördert worden ist, so dass es letztlich zu gewissen Verfahrensverzögerungen gekommen ist, führt dies nicht zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung, wenn dadurch noch keine insgesamt unangemessene Gesamtdauer des gegenständlichen Revisionsverfahrens eintritt (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9).

    Dennoch liegt bei weitem noch keine unangemessene Gesamtdauer des gegenständlichen Revisionsverfahrens vor (vgl. dazu BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 14; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 7a).

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 18.06.2003 - 5 StR 238/03
    Dennoch liegt bei weitem noch keine unangemessene Gesamtdauer des gegenständlichen Revisionsverfahrens vor (vgl. dazu BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 14; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 7a).
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