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   BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99   

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https://dejure.org/1999,6270
BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99 (https://dejure.org/1999,6270)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1999 - 5 StR 238/99 (https://dejure.org/1999,6270)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 5 StR 238/99 (https://dejure.org/1999,6270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 178 Abs. 1 StGB a.F.;
    Sexuelle Handlung; Vollendung; Sexuelle Nötigung;

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung - Versuch - Gefährliche Körperverletzung - Freiheitsstrafe - Revision - Änderung des Schuldspruchs - Tatvollendung - Einzelstrafen - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 178 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 1
    Aufhebung aller Einzelstrafen trotz nur teilweiser Fehlerhaftigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist in den Fällen 41 und 44 aus den Gründen von BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3, 4, 5, 7 und 8 keine vollendete sexuelle Nötigung im Sinne von § 178 Abs. 1 StGB a.F. gegeben.
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95

    Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist in den Fällen 41 und 44 aus den Gründen von BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3, 4, 5, 7 und 8 keine vollendete sexuelle Nötigung im Sinne von § 178 Abs. 1 StGB a.F. gegeben.
  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92

    Strafbefreiende Wirkung - Vergewaltigungsversuch - Vorbereitung des Beischlafs

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist in den Fällen 41 und 44 aus den Gründen von BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3, 4, 5, 7 und 8 keine vollendete sexuelle Nötigung im Sinne von § 178 Abs. 1 StGB a.F. gegeben.
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