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BGH, 15.07.2014 - 5 StR 239/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung auf der Grundlage einer unzutreffenden Berechnung des Wirkstoffgehalts bei Betäubungsmitteln - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Grenzwert des Wirkstoffgehalts des sichergestellten Cannabisharzes i.R.d. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Grenzwert des Wirkstoffgehalts des sichergestellten Cannabisharzes i.R.d. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.05.2022 - 6 StR 182/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Besitz von Betäubungsmitteln; …
Angesichts dieses signifikant überhöhten Ansatzes kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei korrekter Bewertung eine geringere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 239/14). - BGH, 19.06.2018 - 5 StR 129/18
Versehentliche Annahme eines zu niedrigen Grenzwertes bei Verurteilung wegen …
Der Senat kann nicht ausschließen, dass der an sich durchaus angemessene Strafausspruch auf der rechtsfehlerhaften Bewertung beruht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 239/14).