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   BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98   

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BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98 (https://dejure.org/1998,4886)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1998 - 5 StR 239/98 (https://dejure.org/1998,4886)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1998 - 5 StR 239/98 (https://dejure.org/1998,4886)
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Hamburger Gänsemarkt

Polizeiliche Übergriffe, § 240, § 229 StGB, in dubio pro reo, Verfahrensverzögerung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis strafrechtlicher Schuld eines angeklagten Polizeibeamten bei einem Polizeieinsatz einen Unbeteiligten körperlich verletzt zu haben - Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" - Feststellung der Störereigenschaft - Anforderungen, die in Streßsituationen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf ("Hamburger Gänsemarkt")

Besprechungen u.ä.

  • jungle-world.com (Pressekommentar, 07.10.1998)

    BGH spricht Polizisten im Fall Neß frei: Esprit de corps

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Oliver Neß

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 01.01.1999)

    Reif fürs Kabarett

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.08.1996 - 5 StR 368/96

    Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 500/97

    Reduzierung von ausgesprochenen Einzelstrafen wegen einer Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Unwahres Verteidigungsvorbringen eines Angeklagten ist nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld zu werten (std. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Hätte der Senat die Angeklagten nicht freigesprochen, so hätte er wegen der von der Justiz zu verantwortenden Verzögerung des Revisionsverfahrens im Blick auf das allenfalls verbleibende verhältnismäßig geringe Maß strafrechtlicher Schuld der Angeklagten, wie es sich auch nach Bewertung des angefochtenen Urteils und selbst schon der Anklage darstellte, und auf ihre Belastung durch das Verfahren und seine Begleitumstände in Erwägung zu ziehen gehabt, ob das Strafverfahren - da die prozessualen Voraussetzungen für eine Einstellung mangels Zustimmung zu § 153 Abs. 2 StPO nicht vorliegen - abzubrechen gewesen wäre (vgl. BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]).
  • BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98

    Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
    Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12

    Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"

    Sowohl zur Beseitigung eines solchen Störungszustandes wie auch zur Feststellung der Störeridentität kann nach deutschem Polizeirecht unmittelbarer Zwang angewendet werden, und zwar durch körperliches Ergreifen und Zurückdrängen zum Zweck der Auflösung der örtlichen Gegebenheit (vgl. BGH 30.9.1998 - 5 StR 239/08 - II 1 a, 2 a der Gründe, in NStZ-RR 1999, 272; VGH Baden-Württemberg 17.3.2011 - 1 S 2531/10 - zu II 1 der Gründe, DVBl 2011, 626; VG Berlin 16.6.2003 - 1 A 137.00 - juris, dort Rn. 18 f.), als auch durch Fixieren einer Person am Boden zum Zwecke deren Identifizierung (LG Düsseldorf 23.7.2009 - 2b O 229/08 - juris, dort Rn. 18 ff.; BayVGH 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - zu II 2 d der Gründe, juris).
  • BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation bei überlanger Verfahrensdauer;

    Der nunmehr berufene Tatrichter wird bei Neufestsetzung der Strafe auch die beträchtliche Verfahrensverzögerung ab Erlaß des erstinstanzlichen Urteils bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH, Beschluß vom 30. September 1998 - 5 StR 239/98 -).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 368/01

    Wiedergabe der Ergebnisse der Hauptverhandlung in Urteilteilsgründen; Verwerfung

    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.Nachw.).
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