Rechtsprechung
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 240/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; Schwachsinn; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer eingehenden Auseinandersetzung eines Tatsachengerichts mit einer möglichen Schuldunfähigkeit i.R.e. Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit; Unrechtseinsichtsfähigkeit eines Schwachsinnigen bei gleichzeitig verminderter Fähigkeit eines der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 63
Erforderlichkeit einer eingehenden Auseinandersetzung eines Tatsachengerichts mit einer möglichen Schuldunfähigkeit i.R.e. Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit; Unrechtseinsichtsfähigkeit eines Schwachsinnigen bei gleichzeitig verminderter Fähigkeit eines der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
IQ von ungefähr 50 - trotzdem (teilweise) Schuldfähig?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Teilweise Schuldfähigkeit bei einem IQ von ungefähr 50
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)
Schon im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieser Behinderung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10 für die Diagnose "Schwachsinn') sind die Urteilsausführungen wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend, zumal nicht mitgeteilt wird, aufgrund welcher Untersuchungsverfahren und Kriterien der Sachverständige zu seiner Diagnose gelangt ist. - BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13
Rechtsfehlerhaft verneinte Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten …
Da die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) rechtlich untrennbar auf der Beurteilung seiner Schuldfähigkeit beruht, war auch sie aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10; Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 629/10). - BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Schon im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieser Behinderung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10 für die Diagnose "Schwachsinn') sind die Urteilsausführungen wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend, zumal nicht mitgeteilt wird, aufgrund welcher Untersuchungsverfahren und Kriterien der Sachverständige zu seiner Diagnose gelangt ist. - BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung und Begründung …
Schon im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieser Behinderung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10 für die Diagnose "Schwachsinn") sind die Urteilsausführungen daher wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend, zumal nicht mitgeteilt wird, ob und gegebenenfalls welche psychologischen Testverfahren der Beurteilung zu Grunde liegen.