Rechtsprechung
BGH, 21.07.2010 - 5 StR 246/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
Totschlag (bedingter Vorsatz; Beweiswürdigung; Dauer des Erstickens; wesentliche Anknüpfungstatsache) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Tötung durch Ersticken: Erforderliche Feststellungen zur Beurteilung des Tötungsvorsatzes - rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Tötung durch Ersticken: Erforderliche Feststellungen zur Beurteilung des Tötungsvorsatzes - strafrecht-online.de
- Wolters Kluwer
Eventualvorsatz bei Tötung hinsichtlich des Verschließens der Atemwege des Opfers
- rewis.io
Tötung durch Ersticken: Erforderliche Feststellungen zur Beurteilung des Tötungsvorsatzes
- ra.de
- rewis.io
Tötung durch Ersticken: Erforderliche Feststellungen zur Beurteilung des Tötungsvorsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Eventualvorsatz bei Tötung hinsichtlich des Verschließens der Atemwege des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Tod beim Liebesspiel
- berlinkriminell.de (Pressemeldung, 16.08.2010)
Totschlag war offenbar Unfall
- wissenschaft.de (Pressebericht, 18.03.2014)
Im Zweifel gegen den Angeklagten
Besprechungen u.ä.
- detektei-seka.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vergewaltigung mit Todesfolge oder ein Skandal? (Mario Arndt; Kriminalistik 2015, 356-259)
Sonstiges
- audionow.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)
Der unschuldige "Sex-Mörder"
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 22.01.2010 - 21 Ks 2/09
- BGH, 21.07.2010 - 5 StR 246/10
- LG Cottbus, 11.04.2013 - 22 Ks 3/10
- LG Potsdam - 4 O 213/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 309
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96
Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen …
Auszug aus BGH, 21.07.2010 - 5 StR 246/10
Die Beweiswürdigung des Landgerichts beruht hinsichtlich der subjektiven Tatseite, insbesondere des Tötungsmotivs, auf einer nicht ausreichenden Tatsachengrundlage, vielmehr weitestgehend auf Vermutungen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26). - BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 21.07.2010 - 5 StR 246/10
Mit einer derart allgemein gehaltenen Beschreibung des Erstickungsvorgangs durfte sich das Landgericht nicht begnügen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz bedingter 10), zumal diese ungenaue Darstellung sich nicht mit den Ausführungen im Sachverständigengutachten deckt, dem sich die Schwurgerichtskammer angeschlossen hat.
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15
Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt
Hätte der Angeklagte den Würgevorgang nach Eintritt der Bewusstlosigkeit abgebrochen, was nach seiner Einlassung sowie nach dem rechtsmedizinischen Befund in Betracht kommt, spräche dies maßgeblich gegen einen schon vor der Drosselung mit den Kabelbindern vorliegenden Tötungsvorsatz (vgl. zur Maßgeblichkeit der Dauer des Würge-/Drosselungs- oder Erstickungsvorgangs für die Feststellung des Tötungsvorsatzes: BGH Urteil vom 16. Dezember 2003 - 5 StR 458/03 - NStZ 2004, 330 [331]; Beschluss vom 7. Juli 1992, - 5 StR 300/92 - NStZ 1992, 587 [588]; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 246/10 - NStZ-RR 2010, 309).