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   BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83   

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https://dejure.org/1983,2777
BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83 (https://dejure.org/1983,2777)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1983 - 5 StR 247/83 (https://dejure.org/1983,2777)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83 (https://dejure.org/1983,2777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von Zeugen - Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Einlassung als Angeklagte - Möglichkeit der inhaltlichen Abweichung von Zeugenaussagen und der Einlassung als Angeklagte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 468
  • StV 1983, 358
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn das Beweisthema mit den früheren Aussagen der als Zeugen benannten Personen übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 476, 477 = Strafverteidiger 1982, 507), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als

    Auszug aus BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83
    Mit dieser Begründung durfte der Beweisantrag nicht abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487 = Strafverteidiger 1982, 2 = MDR 1982, 104 bei Holtz).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Soweit die Rechtsprechung in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ein Beweisantrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; differenzierter Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468 und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; zweifelnd Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507), ergibt sich daraus im Ergebnis ebenfalls nichts anderes.
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
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