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BGH, 16.07.1991 - 5 StR 248/91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung von Strafzumessungsgesichtspunkten
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.10.2022 - 6 StR 386/22
Verwerfung der Revisionen als unbegründet
Die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts betreffend die Revision der Angeklagten ergänzend bemerkt der Senat, dass die Bezugnahme der Strafkammer im Rahmen ihrer Strafbemessung im engeren Sinne (§ 46 StGB) auf die Erwägungen, die eine Ablehnung des minder schweren Falls tragen (UA S. 69 f.), sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1991 - 5 StR 248/91; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324, 325; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, NStZ 1997, 337, 338).