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BGH, 05.11.2002 - 5 StR 249/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 147 StPO; § 160 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Akteneinsicht (Spurenakten; lediglich auf Vermutungen gestützte Entlastungsüberlegungen); Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Zulässigkeit der Verfahrensrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Vernehmung eines ausländischen Ermittlungsrichters - Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Beweisantragsrechts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 249/02
Der Zulässigkeit (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) der weiteren Rügen der Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts steht bereits die unzulängliche Bezeichnung von Beweismitteln entgegen, betreffend die Spanischen Ermittlungsakten auch der Beweisthematik (vgl. BGHSt 30, 131, 142 f.; BVerfGE 63, 45, 68 ff.). - BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Dieter Zlof
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 249/02
Der Zulässigkeit (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) der weiteren Rügen der Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts steht bereits die unzulängliche Bezeichnung von Beweismitteln entgegen, betreffend die Spanischen Ermittlungsakten auch der Beweisthematik (vgl. BGHSt 30, 131, 142 f.; BVerfGE 63, 45, 68 ff.).