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BGH, 17.07.2018 - 5 StR 250/18 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisverwertungsverbot
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 07.01.2019 - 3 Ss OWi 1710/18
Beweis, Vernehmung
Da es um die Frage des Vorliegens des Verjährungseintritts und damit eines Verfahrenshindernisses ging, mussten die entsprechenden Tatsachen nicht im Strengbeweisverfahren geklärt werden, sondern konnten freibeweislich festgestellt werden (vgl. nur BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - 5 StR 250/18 [bei juris]; 06.05.2010 - 4 StR 98/10 = StraFo 2010, 255 = NStZ 2010, 504).