Rechtsprechung
BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 143 StPO
Im Einzelfall unbegründete Rüge der unzulänglichen Verteidigung der Beschuldigten (Pflichtverteidigung; Entpflichtung; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: gebotene Bemühungen um Kontakt mit der Beschuldigten; Fürsorgepflicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer auf unzulängliche Verteidigung der Beschuldigten gestützten Verfahrensrüge; Gerichtliche Überprüfbarkeit der eigenständigen Ausübung des Pflichtverteidigermandats
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 141 § 143
Entpflichtung des Verteidigers bei grober Pflichtverletzung, hier: unterlassener Kontaktaufnahme zum Beschuldigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 465
- NStZ-RR 2011, 227
- NStZ-RR 2011, 232
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Holocaust-Leugnung im Internet
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314; BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00;… Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29). - BGH, 03.11.1987 - 4 StR 496/87
Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
Der Senat versteht die Urteilsausführungen zum Verhalten der Beschuldigten während der mündlichen Urteilsbegründung als unschädliche beiläufige Zusatzinformation und nicht etwa als Darstellung eines auch nur ergänzen den oder abrundenden Indizes für die Beurteilung des Zustandes der Beschuldigten, woraus sich durchgreifende Bedenken nach § 261 StPO ergäben (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8). - BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel - …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314;… BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00;… Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29). - BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314;… BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00;… Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29). - BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314;… BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00;… Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29).
- BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem …
Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN). - BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des …
Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (s. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN). - OLG Naumburg, 04.09.2023 - 1 Ws 326/23
Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des …
Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN).