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   BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09   

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https://dejure.org/2009,6030
BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09 (https://dejure.org/2009,6030)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 5 StR 253/09 (https://dejure.org/2009,6030)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 5 StR 253/09 (https://dejure.org/2009,6030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB; § 51 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz (Meldebehörde); Spezialprävention (langer Zeitablauf seit Ende der Tat); Strafbedürfnis

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von einer staatlichen Stelle ; Aufhebung eines Strafausspruchs aufgrund staatlichen Fehlverhaltens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von einer staatlichen Stelle; Aufhebung eines Strafausspruchs aufgrund staatlichen Fehlverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff der staatlichen Stelle i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK bei einer rechtswidrigen Verfahrensverzögerung

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 230
  • StV 2009, 693
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 464/02

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (geringes Gewicht der Summe der

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    In diesem Zusammenhang wird angesichts der bisherigen Einsatzstrafe von einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe für die Bemessung der Gesamtstrafe auf BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 12, auf Fischer, StGB 56. Aufl. § 54 Rdn. 7, 7a sowie auf Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rdn. 661 ff., 669, verwiesen.
  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    In diesem Zusammenhang wird angesichts der bisherigen Einsatzstrafe von einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe für die Bemessung der Gesamtstrafe auf BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 12, auf Fischer, StGB 56. Aufl. § 54 Rdn. 7, 7a sowie auf Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rdn. 661 ff., 669, verwiesen.
  • EGMR, 10.11.2005 - 65745/01

    Beschleunigungsgrundsatz im Haftverfahren (doppelte Strafmilderung bei Verletzung

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    Dementsprechend spricht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von den "nationalen Behörden", denen die Wahrung des Konventionsgebots der besonderen Zügigkeit obliegt und die im Falle ihrer Verletzung hierfür Wiedergutmachung leisten müssen (EGMR StV 2006, 474, 478 f.).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27).
  • BGH, 16.06.2005 - 1 StR 152/05

    Umfang der Beweisaufnahme und Berücksichtigung von Opferinteressen

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
    Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27).
  • OLG München, 29.11.2012 - 4 VAs 55/12

    Ausschreibung eines Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung: Ingewahrsamnahme des

    Eine entsprechende Mitteilung (der Meldebehörde) ist Amtshilfe gegenüber der Ermittlungsbehörde, ihre Unterlassung ist die rechtswidrige Verweigerung von Amtshilfe" (BGH Beschluss vom 04.08.2009 - Gz.: 5 StR 253/09, zitiert nach juris, dort Rdn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Letztlich wird durch eine solche Kompensation eine "im Verantwortungsbereich des Staates" (BGH aaO 129; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 5 StR 253/09, NStZ 2010, 230 mwN) entstandene "Art Staatshaftungsanspruch" erfüllt (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen

    Eine zu von den Justizbehörden zu verantwortende (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 230), nicht völlig unerhebliche Verfahrensverzögerung liegt in folgenden Zeiträumen vor: Die Akten sind nach der Rückkehr vom Polizeipräsidium E2 am 26.11.2009 verfristet und am 13.01.2010 nach Fristablauf wieder vorgelegt worden, ohne dass das Verfahren in der Sache gefördert worden wäre.
  • KG, 18.02.2020 - 7 EK 6/19

    Entschädigung eines Beschuldigten bei einer unangemessenen Verfahrensdauer

    Dieser nicht unmittelbar von der Staatsanwaltschaft zu verantwortende Verzögerungszeitraum ist entgegen der Auffassung des Beklagten auch erheblich, da die Beamten des Polizeidienstes in Anbetracht der Regelung nach § 163 Abs. 1 und 2 StPO funktionell in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren einbezogen sind und überdies das im Lichte des Art. 6 Abs. 1 EMRK normierte gesetzliche Entschädigungsrecht nach den Vorschriften der §§ 198 ff. GVG auf einer Einstandspflicht des Staates an sich beruht, so dass es nicht darauf ankommt, ob ein justizielles Verfahren durch ein Gericht, eine Justizbehörde oder einen anderen Träger der Staatsgewalt verzögert worden ist (in diesem Sinne deutlich BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 5 StR 253/09, NStZ 2010, 230).
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