Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03   

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https://dejure.org/2003,2461
BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03 (https://dejure.org/2003,2461)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2003 - 5 StR 254/03 (https://dejure.org/2003,2461)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 (https://dejure.org/2003,2461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatbestandsmerkmal eines Nachteils beim Tatbestand der Untreue; Strafrechtliche Relevanz der verdeckten Gewinnausschüttung an einzelne Gesellschafter; Berechnung einer Vermögensminderung nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung; Entfallen der Relevanz des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 266 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Vorliegen eines "Vermögensnachteils"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 205
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    b) Ein Anspruch aus der Vereinbarung kann aber auch im Hinblick auf das gesellschaftsrechtliche Schädigungsverbot ausgeschlossen sein, das verdeckte Gewinnausschüttungen an einzelne Gesellschafter verbietet (BGHZ 65, 15, 18 ff.).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1996, 588; 1994, 379, 380).
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 667/98

    Untreue; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand; MfS;

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Dies gilt selbst dann, wenn die Verbindlichkeit schwer zu beweisen wäre (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 46).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn durch die Tathandlung selbst zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NJW 1975, 1234, 1235; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn durch die Tathandlung selbst zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NJW 1975, 1234, 1235; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Dies gilt insbesondere im Falle einer gesteigerten wirtschaftlichen Abhängigkeit des Geschäftsführers H vom Angeklagten, sofern eine solche Abhängigkeit dazu mißbraucht wurde, die Anleger zu schädigen (vgl. BGH NJW 1989, 26).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88

    Selbstschuldnerische Bürgschaft

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn durch die Tathandlung selbst zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NJW 1975, 1234, 1235; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14).
  • BGH, 13.11.1995 - II ZR 113/94

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Ob im Einzelfall ein normales Austauschgeschäft oder eine verdeckte Ausschüttung von Gesellschaftsvermögen gegeben ist, richtet sich danach, ob ein gewissenhaft handelnder Geschäftsführer das Geschäft unter sonst gleichen Bedingungen auch mit einem Nichtgesellschafter abgeschlossen hätte, ob die Leistung also durch betriebliche Gründe gerechtfertigt war (BGH GmbHR 1996, 111, 112; BGH LM Nr. 3 zu § 30 GmbHG).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1996, 588; 1994, 379, 380).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Ein Schaden scheidet bei der im Rahmen der Untreue gebotenen gesamtbilanzierenden Betrachtung (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55) nämlich dann aus, wenn der durch den Kautionsverlust geschädigte Mieter seinerseits von Ersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter frei wird.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Kommt es im Zusammenhang mit einer nachteiligen Vermögensverfügung an anderer Stelle zu einem Vermögenszuwachs, scheidet die Annahme eines Vermögensschadens nur dann aus, wenn dieser Vorteil von der Verfügung selbst zeitgleich mit dem Nachteil hervorgebracht worden ist und nicht - wie hier - auf rechtlich selbstständigen Handlungen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09, NStZ 2010, 330 Rn. 2; Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, NStZ 2004, 205 Rn. 2; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 144).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Zwar ist anerkannt, daß ein Nachteil dann entfällt, wenn das zu betreuende Vermögen von einer Verbindlichkeit in gleicher Höhe befreit wird (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55), weil in diesem Falle zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (BGHSt 15, 342, 343 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Kommt es im Zusammenhang mit einer nachteiligen Vermögensverfügung an anderer Stelle zu einem Vermögenszuwachs, scheidet die Annahme eines Vermögensschadens nur dann aus, wenn dieser Vorteil von der Verfügung selbst zeitgleich mit dem Nachteil hervorgebracht worden ist und nicht - wie hier - auf rechtlich selbstständigen Handlungen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09, NStZ 2010, 330 Tz. 2; Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, NStZ 2004, 205 Tz. 2; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; SSW-StGB/Satzger, § 263 Tz. 144).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Kommt es im Zusammenhang mit einer nachteiligen Vermögensverfügung an anderer Stelle zu einem Vermögenszuwachs, scheidet die Annahme eines Vermögensschadens nur dann aus, wenn dieser Vorteil von der Verfügung selbst zeitgleich mit dem Nachteil hervorgebracht worden ist und nicht - wie hier - auf rechtlich selbstständigen Handlungen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09, NStZ 2010, 330 Tz. 2; Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, NStZ 2004, 205 Tz. 2; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; SSW-StGB/Satzger, § 263 Tz. 144).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Dies ist rechtlich im Ansatz bedenkenfrei (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14, 55), wobei es jedoch nicht auf das tatsächliche Verhalten des Regierungspräsidiums als des Subventionsgebers ankommt, sondern darauf, ob ein Anspruch auf Subventionierung bestanden hätte.
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

    Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird (vgl. BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NJW 1975, 1234, 1235; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 14, 55; BGH StraFo 2010, 301).
  • BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10

    Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung;

    Ein Nachteil i.S.v. § 266 StGB liegt vor, wenn die treuwidrige Handlung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Treugebers führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, BGHSt 15, 342, 343 f.; 47, 295, 301 f.; BGH NStZ 2004, 205, 206; 2010, 330, 331).
  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05

    Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von

    Dieses Urteil hat der Senat durch Beschluss vom 27. August 2003 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55).

    Mit der Erfüllung der aus der Provisionsabsprache entstandenen Verbindlichkeit ist nämlich durch die Tathandlung ein im Wege einer vorzunehmenden Gesamtsaldierung anzusetzender gleichwertiger Vermögenszuwachs dadurch entstanden, dass die D F KG von einer entsprechenden Verbindlichkeit befreit wurde (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07

    Recht auf ein fairen Verfahren (gerichtliche Beweiswürdigung); Untreue

    Die Ansicht des Amtsgerichts, anlässlich der vorzunehmenden Gesamtsaldierung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 266 Rn. 59, 73 ff., m.w.N.) sei darauf zu achten, dass der ausgleichende Vermögensvorteil in unmittelbarem Zusammenhang mit der zugleich schädigenden Handlung stehen müsse, dies sei bei bloß bestehender Aufrechnungslage, jedoch nicht erklärter Aufrechnung nicht der Fall, ist nachvollziehbar.

    Die vom Beschwerdeführer genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 -, NStZ-RR 2006, S. 175 f.) verhalten sich zu dieser Frage nicht.

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09

    Untreue (Vermögensnachteil durch "Kick-Back-Zahlung": Bewertung von

  • OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03

    Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 72/10

    Vertretung einer AG gegenüber ihren Vorstandsmitgliedern; Untreue (Zuordnung des

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

  • LG Darmstadt, 16.04.2019 - 2 O 103/18
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4813
BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05 (https://dejure.org/2006,4813)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - 5 StR 423/05 (https://dejure.org/2006,4813)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 5 StR 423/05 (https://dejure.org/2006,4813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verwirklichung des Untreuetatbestandes - Vorliegen einer tatbestandlichen Handlung im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) in Form des Missbrauchs der Vertretungsmacht durch Vornahme einer Überweisung

  • Judicialis

    StPO § 264; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263; ; StGB § 266

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1
    Kein Vermögensnachteil bei Zahlung zur Erfüllung eines bestehenden Anspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 175
  • StV 2006, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05
    Dieses Urteil hat der Senat durch Beschluss vom 27. August 2003 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55).

    Mit der Erfüllung der aus der Provisionsabsprache entstandenen Verbindlichkeit ist nämlich durch die Tathandlung ein im Wege einer vorzunehmenden Gesamtsaldierung anzusetzender gleichwertiger Vermögenszuwachs dadurch entstanden, dass die D F KG von einer entsprechenden Verbindlichkeit befreit wurde (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55).

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05
    Die vom Landgericht gefundene Auslegung der in diesem Zusammenhang relevanten Willenserklärungen hält sich im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens (vgl. BGH NJW 2004, 2248, 2250 insoweit in BGHSt 49, 147 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05
    Beide Tathandlungen sind nicht so eng miteinander verbunden, dass sie sich bei natürlicher Betrachtung als einheitlicher Lebensvorgang darstellen würden (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Es ist nämlich ganz herrschende Meinung, dass die durch die Untreuehandlung verursachte Vermögensminderung nur durch einen Vorteil kompensiert wird, der unmittelbar auf der Untreuehandlung beruht, während dagegen ein Vermögensvorteil, der sich nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird, den Vermögensnachteil rechtlich nicht ausräumt (BGH NStZ 1986, 455; 1996, 191; 2010, 330; NStZ-RR 2006, 175; LK-Schünemann § 266 Rn. 169 ff.; Fischer § 266 Rn. 115; jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13

    Kreditbetrug (Begriff der unrichtigen Angabe); tatrichterliche Beweiswürdigung

    Bei der Auslegung von mündlichen oder schriftlichen Erklärungen, wie hier bei der Auslegung der schriftlichen Bestätigung vom 19. März 2009, kommt dem Tatrichter ein Spielraum zu, den das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2250, insoweit in BGHSt 49, 147 nicht abgedruckt; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; hierzu näher auch Wittig GA 2000, 267).
  • BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20

    Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff;

    (1) Anders als das Landgericht angenommen hat, führt die Leistung auf eine nicht fällige Forderung noch nicht ohne Weiteres zu einem Vermögensnachteil (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 aaO, S. 314; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 266 Rn. 126a; anders wohl BGH, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51).

    Ein solcher kann sich zwar daraus ergeben, dass die vorzeitige Erfüllung einer Forderung mit messbaren wirtschaftlichen Nachteilen für den Schuldner verbunden ist (BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 aaO).

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Zwar ist anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Würdigung von Erklärungen, Verträgen oder Urkunden ein Ermessensspielraum zusteht und sich die revisionsgerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt (vgl. BGH NJW 2004, 2248, 2250; insoweit in BGHSt 49, 147 ff. nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05).
  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 217/12

    Schadensersatzanspruch wegen Beihilfe zur Untreue zum Nachteil einer

    Erforderlich ist, dass durch die Tathandlung eine Minderung des Vermögens eintritt, die nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung durch einen Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der Tat unter lebensnaher wirtschaftlicher Betrachtungsweise festzustellen ist (BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 313; MünchKommStGB/Dierlamm, § 266 Rn. 178; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 115 und § 263 Rn. 110 ff.).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07

    Recht auf ein fairen Verfahren (gerichtliche Beweiswürdigung); Untreue

    Die vom Beschwerdeführer genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 -, NStZ-RR 2006, S. 175 f.) verhalten sich zu dieser Frage nicht.
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