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   BGH, 26.02.1992 - 5 StR 26/92   

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BGH, 26.02.1992 - 5 StR 26/92 (https://dejure.org/1992,9380)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1992 - 5 StR 26/92 (https://dejure.org/1992,9380)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 5 StR 26/92 (https://dejure.org/1992,9380)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts der Nebenklage zur Veranlassung einer Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 221/90

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - 5 StR 26/92
    Deshalb kann die Revision der Nebenklägerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierauf nicht gestützt werden (§ 400 Abs. 1 StPO; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; vgl. auch Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 400 Rdn. 3).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 26.02.1992 - 5 StR 26/92
    Sie ist aber auch zum Schuldspruch unzulässig, weil nicht dargelegt wird, daß eine Rechtsnorm, deren Verletzung zum Anschluß als Nebenkläger berechtigen würde, nicht oder nicht richtig angewendet worden sei; das ist aber erforderlich (BGHR StPO § 400 Abs. 1 - Zulässigkeit 5 -).".
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10

    Gefährliche Körperverletzung (Zulässigkeit der Nebenklage bei der Rüge der

    Deshalb kann die Revision der Nebenklägerin nach der Recht sprechung des Bundesgerichtshofs hierauf nicht gestützt werden (§ 400 Abs. 1 StPO; BGH, Beschluss vom 26. Februar 1992 - 5 StR 26/92 mwN).
  • BGH, 03.07.1997 - 4 StR 266/97

    Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat als revisionsrechtliches

    Mit seinem Rechtsmittel verfolgt der Nebenkläger somit ein nicht zulässiges Anfechtungsziel (vgl. BGHSt 41, 140, 144; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1992 - 5 StR 26/92; Riegner NStZ 1990, 11, 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 400 Rdn. 3 m.w.N.).
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