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   BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08   

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https://dejure.org/2009,3212
BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08 (https://dejure.org/2009,3212)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2009 - 5 StR 260/08 (https://dejure.org/2009,3212)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 5 StR 260/08 (https://dejure.org/2009,3212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer tatbestandsrelevanten Vermögensgefährdung durch Gewährung eines Kredits ohne ausreichenden Sicherheitsspielraum; Annahme völliger Wertlosigkeit einer Darlehensrückzahlungsforderung bei Inrechnungstellung von Grundsicherheiten ohne Berücksichtigung von durch ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Untreue zu Lasten der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG: Urteil rechtskräftig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Annahme einer tatbestandsrelevanten Vermögensgefährdung durch Gewährung eines Kredits ohne ausreichenden Sicherheitsspielraum

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 266 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Berlin, 14.02.2011 - 2 StBJs 1173/01 KLs (4/05)

    Freispruch für Ex-Bankmanager Klaus-Rüdiger Landowsky im sog. "Bankenverfahren"

    BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08

    Untreue durch Kreditvergabe (Nachteil; schadensgleiche Vermögensgefährdung;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Klaus-Rüdiger Landowsky

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 106/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 232/99

    Untreue; Darlegungsvoraussetzungen; Vermögensschaden; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 5 StR 260/08
    Es war auf einen Vergleich der ausgereichten Darlehensvaluta mit dem Wert des Rückzahlungsanspruchs der kreditierenden Bank unter Berücksichtigung der Sicherheiten im Zeitpunkt der pflichtwidrigen riskanten Kreditgewährung abzustellen (vgl. BGHSt 47, 148, 157; BGH NStZ-RR 2005, 374, 375; BGH wistra 2000, 60, 61; BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2009 - 5 StR 260/08 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2007 - (536) 2 StB Js 215/01 (13/04) - verletzen die Beschwerdeführer zu III. 1), 2), 3), 4) und 5) in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    a) Vorstandsmitgliedern obliegt gegenüber ihrer Bank bzw. Sparkasse eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGHSt 46, 30; 47, 148; wistra 2009, 189; Fischer a.a.O., § 266, Rn. 48).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Dass der Angeklagte IG ohne eigennützige Motivation in der Absicht handelte, eine Insolvenz der ZX und die sich daran anschließende Folgeinsolvenz der XY zu vermeiden, lässt den Vorsatz ebenfalls nicht entfallen, da die Untreue keine Bereicherungsabsicht voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2017 - III-2 Ws 32-34/17; siehe zum Untreuevorsatz trotz fehlendem Eigennutz der Tat auch BGH, Beschluss vom 04.02.2009 - 5 StR 260/08 -, juris Rn. 4).
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