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   BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87   

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https://dejure.org/1987,2483
BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87 (https://dejure.org/1987,2483)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1987 - 5 StR 260/87 (https://dejure.org/1987,2483)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1987 - 5 StR 260/87 (https://dejure.org/1987,2483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim richterlichen Ausschluss der Schuldunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
    Soweit der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Mindestfeststellungen über die Blutalkoholkonzentration verlangt hat (BGH NStZ 1984, 408; StV 1984, 463), handelt es sich um Fälle, in denen das nach der Sachlage erforderlich war.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, aus dem sich ergibt, daß der Tatrichter in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzugeben habe, von welchem höchstmöglichen Blutalkoholwert er ausgehe (BGH Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85, BGH NJW 1986, 1555, 1557; vgl. auch BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
    Soweit der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Mindestfeststellungen über die Blutalkoholkonzentration verlangt hat (BGH NStZ 1984, 408; StV 1984, 463), handelt es sich um Fälle, in denen das nach der Sachlage erforderlich war.
  • BGH, 07.08.1984 - 5 StR 405/84

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages der Angeklagten auf Anhörung

    Auszug aus BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
    Er geht dabei zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, daß bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters gestellt werden müssen (vgl. u.a. BGH Urteil vom 7. August 1984 - 5 StR 405/84; Urteil vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85).
  • BGH, 21.05.1985 - 5 StR 200/85

    Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters bei Tötungsdelikten

    Auszug aus BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
    Er geht dabei zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, daß bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters gestellt werden müssen (vgl. u.a. BGH Urteil vom 7. August 1984 - 5 StR 405/84; Urteil vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, aus dem sich ergibt, daß der Tatrichter in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzugeben habe, von welchem höchstmöglichen Blutalkoholwert er ausgehe (BGH Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85, BGH NJW 1986, 1555, 1557; vgl. auch BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes);

    Lassen sich nach Erschöpfung aller Beweismöglichkeiten keine Erkenntnisse darüber gewinnen, dass der Täter erheblich alkoholisiert war, ist daher volle Schuldfähigkeit anzunehmen (BGH, Urteil vom 15. September 1987 - 5 StR 260/87, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Bei Tötungsdelikten müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters gestellt werden (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Die Praxis (vgl. nur die Fälle BGH StV 1989, 14; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16) zieht in solchen Fällen, in denen eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0%o und mehr in Betracht kommt, mit Blick auf Auffälligkeiten bei Tat oder Täter sehr oft einen Sachverständigen hinzu (vgl. zur Aufklärungspflicht BGH StV 1994, 634, StV 1993, 186; s.a. BGH NStZ 1990, 384).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Das gilt auch für die Frage, ob der Angeklagte trotz alkoholischer Beeinflussung voll schuldfähig war (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Auch bei Berücksichtigung des erhöhten Werts drängte sich eine alkoholbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit um so weniger auf, als es sich um den Versuch eines Tötungsverbrechens handelt, mithin um eine Tat, bei der ein ansprechbarer Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwinden muß (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter

    Es hätte zudem auch im vorliegenden Fall, in dem das Ergebnis einer Blutprobe nicht zur Verfügung stand, die Frage beantworten müssen, welcher Blutalkoholwert nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzunehmen ist (BGH NStZ 1984, 506 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3 und 9).

    Bei der Prüfung des Vorliegens einer Schuld un fähigkeit war allerdings neben der Höhe des Blutalkoholwertes auch das vor, bei und nach der Tat gezeigte Verhalten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1); ferner war zu bedenken, daß bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an die Annahme einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens des Täters gestellt werden müssen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9) und auch erhebliche Alkoholmengen gewöhnlich nicht die Hemmungen erheblich zu lösen vermögen, die jeden Menschen, sofern es sich nicht um eine besonders abartige Persönlichkeit handelt, davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib und Leben zu begehen (BGH NStZ 1981, 298, 299).

  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89

    Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei

    Es gibt aber keinen allgemeinen Rechtssatz, aus dem folgt, daß der Tatrichter in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB anzugeben hat, von welchem höchstmöglichen Blutalkoholwert er ausgehe (BGHR § 21 StGB BAK 9).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

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  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 237/91

    Verminderung der Schuldfähigkeit durch das Zusammenwirken von Alkoholgenuss und

  • OLG Rostock, 08.09.2004 - 1 Ss 233/04

    Tatrichterliche Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum

  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 281/90

    Verfahrensrüge der Pflicht zur Einholung eines gynäkologisch-psychiatrischen

  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 481/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags

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