Rechtsprechung
BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 1 JGG; § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 337 StPO
Erteilung des letzten Wortes des Erziehungsberechtigten; Beruhen (Teilweise Aufhebung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge - Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe - Verantwortungsreife - Aufhebung des Schuldspruches
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; JGG § 67 Abs. 1; ; JGG § 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 67 Abs. 1; StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3
Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters im Jugendverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00
Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters von Amts wegen
Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01
Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BGH NStZ 2000, 435; BGH NStZ 2000, 553).".Es ist immerhin denkbar, daß das Landgericht aufgrund eines letzten Wortes der Mutter des zur Tatzeit 14jährigen Angeklagten zu einer anderen Beurteilung der Frage der Verantwortungsreife des Angeklagten nach § 3 JGG gelangt wäre (vgl. BGH NStZ 2000, 553).
- BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des …
Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01
Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BGH NStZ 2000, 435; BGH NStZ 2000, 553).". - BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01
Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BGH NStZ 2000, 435; BGH NStZ 2000, 553).". - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01
Mit dem Generalbundesanwalt erachtet der Senat das genannte Prozeßgeschehen und damit den Verfahrensfehler für bewiesen (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 426). - BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei …
Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01
Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BGH NStZ 2000, 435; BGH NStZ 2000, 553).".
- BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen des Urteils
Der Senat kann hingegen nicht völlig ausschließen, dass mögliche Ausführungen der Mutter des Angeklagten sich auf die Bemessung der an sich nicht unangemessenen Jugendstrafe ausgewirkt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 5 StR 263/01).