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   BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83   

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https://dejure.org/1983,13659
BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83 (https://dejure.org/1983,13659)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1983 - 5 StR 27/83 (https://dejure.org/1983,13659)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1983 - 5 StR 27/83 (https://dejure.org/1983,13659)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen von Tateinheit zwischen dem mit einer Waffe begangenen Totschlag und unerlaubtem Waffenbesitz und Munitionsbesitz

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.09.1972 - 5 StR 380/72

    Tateinheit zwischen unbefugtem Waffenbesitz und der mit der Waffe begangenen

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83
    Jedenfalls bei dieser Sachlage besteht zwischen dem mit der Waffe begangenen Totschlag und dem unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz Tateinheit (BGH Beschluß vom 5. September 1972 - 5 StR 380/72 - und Urteil vom 18. Juli 1978 - 5 StR 340/78 -).
  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 340/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Annahme von

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83
    Jedenfalls bei dieser Sachlage besteht zwischen dem mit der Waffe begangenen Totschlag und dem unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz Tateinheit (BGH Beschluß vom 5. September 1972 - 5 StR 380/72 - und Urteil vom 18. Juli 1978 - 5 StR 340/78 -).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83
    Auf die Auffassung, die der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 31, 29 und in seinem Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 657/81 - vertreten hat, kommt es daher nicht an.
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83
    Auf die Auffassung, die der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 31, 29 und in seinem Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 657/81 - vertreten hat, kommt es daher nicht an.
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Dem steht der Beschluß des 2. Strafsenats BGHSt 31, 29 (vgl. dazu Laufhütte a.a.O. Rn. 22 Fußn. 11) nicht entgegen, worauf bereits der 3. Strafsenat zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. März 1983 - 5 StR 27/83), weil dort ein dem Erwerbsakt folgender neuer Willensentschluß nicht festgestellt ist.
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Zusätzlich hat er darauf hingewiesen, gegen die für einen einheitlichen Lebenssachverhalt erforderliche innere Verknüpfung spreche auch der Umstand, dass der Begehung des Zustandsdelikts regelmäßig ein neuer Tatentschluss des Täters zugrunde liege (BGHSt 35, 151, 153 f.; BGH StV 1999, 643, 644; ebenso bereits BGH v. 30.6.1982 - 3 StR 44/82 und BGH v. 8.3.1983 - 5 StR 27/83).
  • BGH, 26.02.1985 - 1 StR 19/85

    Schuldspruchänderung auf Grund fehlerhafter Bewertung der Konkurrenzen zwischen

    Da der Angeklagte mit dieser Waffe in seiner Wohnung den ihm zur Last gelegten Totschlag verübt hat, besteht zwischen diesem Verbrechen und dem unerlaubten Waffenbesitz Tateinheit (BGHSt 31, 29; vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. März 1983 - 5 StR 27/83).
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